Wo das Kiffen in Dudweiler weiterhin verboten ist

(Hinweis) Abstandsregeln gemäß dem Gesetz zur Legalisierung des Konsums von Cannabis

Unter der Überschrift „Wo Kiffen in Saarbrücken verboten ist“, berichtet die Saarbrücker Zeitung in einem informativen und anschaulich illustrierten Artikel von heute, Ausgabe Regionalverband für SA/SO, 6./7. April 2024, Seite C1, u. a, darüber, wo nach dem seit 1. April 2024 geltenden Legalisierungsgesetz für den Genuss von Cannabis (Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz: CanG) Verbote für den Konsum bestehen. Der Artikel befasst sich allerdings räumlich allein mit der Saarbrücker Kernstadt. So zeigt der dort wiedergegebene Screenshot eines Ausschnitts aus der (nicht amtlichen) Bubatzkarte zwar noch einen Teil von Scheidt, nicht aber den gesamten Stadtbezirk Dudweiler.

Diejenigen, die sich über Dudweiler insgesamt und auch das Sulzbachtal entsprechend informieren wollen, können sich indes selbst helfen, in dem sie die im Internet offen zugängliche Bubatzkarte aufrufen und sich an Dudweiler heranzoomen. Hier der Link: www.bubatzkarte.de.

Dort finden sich auch weitere Infos zur Problematik und zu Verwendung und Wertigkeit der Karte. Ein erster Blick auf den entsprechenden Kartenteil für Dudweiler verspricht eine weitgehend umfassende (wenn auch nicht zwingend vollständige) Darstellung der hiesigen gesetzlichen Verbotszonen, allerdings scheinen die Bereiche um den zwar reduzierten, aber immer noch genutzten Jahnsportplatz des ATVD auf dem Büchel und um die Kita in der Rehbachstraße nicht erfasst.

Zur gesetzlichen Neuregelung und zum Gesetzestext vgl. etwa:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html

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