(Pressemitteilung)Grüne erwarten die Umsetzung des Bauprojekts in der vom Stadtrat verabschiedeten Form
Die Grünen im Stadtrat Saarbrücken kritisieren das Vorgehen der städtischen Gesellschaft GIU bezüglich des Projektes “Wohnen am Anger”. Die Veräußerung an einen Investor und die daraus resultierenden Umplanungen seien nicht Beschlusslage des Stadtrates. Die Grünen erwarten, dass die Stadt alle rechtlichen Möglichkeiten nutzt, um die vom Rat gemachten baulichen Vorgaben gegenüber dem Investor durchzusetzen.
“Nach dem im Jahr 2017 von der GIU durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb für das Projekt “Wohnen am Anger” und des 2019 erfolgten Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan stand für den Stadtrat fest, dass die GIU in Eigenregie 70 Wohnungen in verschiedenen Größen bauen wird. Weder der Verkauf an einen Privatinvestor noch die im Raum stehenden Umplanungen, wonach unter anderem die Zahl der Wohneinheiten auf mehr als 100 erhöht werden soll, waren Beschlusslage. Die GIU hat hier aus unserer Sicht entgegen der Legitimation des Stadtrates gehandelt. Dass durch den Investor in der Folge nun drastische Änderungen am Ursprungsvorhaben vorgenommen werden könnten, ist für uns nicht akzeptabel. Daher werden wir dieses Thema in den Gremien der GIU ansprechen und eine umfassende Stellungnahme einfordern. Gegebenenfalls wird auch zu prüfen sein, inwieweit das Geschehen rechtliche Konsequenzen erfordert”, erklärt der Fraktionsvorsitzende und baupolitische Sprecher der Grünen im Stadtrat, Torsten Reif.
Darüber hinaus erwarten die Grünen von der Stadt, zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die gemachten Vorgaben bezüglich des Projektes gegenüber dem Investor durchzusetzen. Dr. Jérôme Lange, Stadtverordneter aus Dudweiler und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Stadtrat, ergänzt: “Wir können nicht zulassen, dass eine städtische Gesellschaft demokratisch auf den Weg gebrachte Vorgaben schlichtweg ignoriert und hier womöglich ein Bauprojekt umgesetzt wird, das in keinster Weise dem Willen des Rates und dem Bürgerwillen entspricht. Es reicht an dieser Stelle auch nicht aus, sich lediglich besorgt über die Entwicklung zu äußern. Wir möchten am Anger ein Bauprojekt umsetzen, dass von den Bürger*innen akzeptiert wird, sich ins Stadtbild einfügt und ökologische Aspekte größtmöglich berücksichtigt. All dies wäre durch die vom Investor geplanten Änderungen hinfällig. Daher muss die Stadt unverzüglich alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die Ursprungsplanung durchzusetzen.”
_____________________________