Den Ermittlungsbehörden zufolge konnte jedoch noch kein Fall festgestellt werden, in denen die Erpresser über die behaupteten Aufnahmen überhaupt verfügten. Auch Mandanten, die gar keine Webcam installiert hatten, erhielten derartige Mails. Meistens handelt es sich also um Bluffs, bei denen die Erpresser darauf vertrauen, dass genügend Betroffene vorsichtshalber doch zahlen.
Fazit:
Betroffene sollten weder auf die Forderung eingehen, noch sollten sie die Mail einfach ignorieren. Stattdessen sollten sie Mails und Nachrichten speichern und Screenshots anfertigen. Außerdem sollte man Anzeige erstatten, da die Ermittlungsbehörden dann mit Untersuchungen und dem Austausch wichtiger Informationen beginnen können. Unsere Kanzlei berät auch Sie hierbei gerne. Sie erreichen uns unter 0681 92675-0 oder jederzeit unter info@jure.de .
Außerdem sollte man auf die Anfertigung, Speicherung und den Versand intimer Fotos verzichten und die Linse der eigenen Webcam bzw. Kamera abkleben.