Covid-19 – Jetzt begrenztes Alkoholverbot in der Saarbrücker Innenstadt außerhalb zugelassener Außengastronomie

(Pressemitteilung) Landeshauptstadt Saarbrücken führt ab Freitag Alkoholverbot am St. Johanner Markt, Staden und im Nauwieser Viertel ein


Die Landeshauptstadt Saarbrücken erweitert ab Freitag, 23. April, ihre Corona-Maßnahmen. Ab dann gilt täglich von 18 bis 1 Uhr ein Alkoholverbot in Bereichen der Innenstadt, die zum Feiern besonders beliebt oder stark frequentiert sind. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt:

•    St. Johanner Markt

•    Kath.-Kirch-Straße

•    Türkenstraße

•    Saarstraße bis Kreuzung Am Stadtgraben

•    Kappenstraße

•    Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße

•    Kronenstraße

•    Ev.-Kirch-Straße

•    Fröschengasse

•    Am Stiefel

•    Cora-Eppstein-Platz

•    Nauwieser Viertel : Nauwieser Straße 22 bis Kreuzung Rotenbergstraße, Cecilienstraße 22 bis Kreuzung Nauwieser Straße

•    Staden (Bereich Bismarckbrücke bis Höhe Restaurant Undine)

Das Verbot gilt außerhalb eines festen Sitzplatzes im Bereich zugelassener Außengastronomie. Die Landeshauptstadt wird mit Plakaten in den entsprechenden Bereichen auf das Verbot hinweisen.

Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Durch das vorübergehende Alkoholverbot wollen wir Partys in der Öffentlichkeit und größere Menschenansammlungen vermeiden und damit das Infektionsrisiko senken und unsere Krankenhäuser entlasten. Vor dem Hintergrund weiterhin steigender Fallzahlen und der sehr dynamischen Verbreitung von Corona-Infektionen haben wir uns zu dieser Maßnahme entschieden. Sie soll dazu dienen, die Ausbreitungsdynamik zu verzögern und Infektionsketten zu unterbrechen.“

Conradt weiter: „Jeder einzelne ist gefordert, seinen Beitrag zum Meistern dieser Krise zu leisten. Ich möchte daher allen danken, die das tun und sich verantwortungsvoll und rücksichtsvoll verhalten.“

Das Alkoholverbot ergänzt die bereits getroffenen Maßnahmen: verstärkte gemeinsame Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt sowie Maskenpflicht auf dem St. Johanner Markt.

Hintergrund:
Die Landeshauptstadt erlässt das Alkoholverbot mit einer Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Danach werden die Ortspolizeibehörden ermächtigt, auf belebten Plätzen und Straßen den Verzehr von alkoholischen Getränken zu untersagen.

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