„Heiligmorgen“: Alkoholverbot und Maskenpflicht am St. Johanner Markt und in den angrenzenden Straßen

(Pressemitteilung) Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken am Freitag, 24. Dezember, 11 bis 16 Uhr, ein Alkoholverbot am St. Johanner Markt und in den angrenzenden Straßen. Außerdem besteht dort eine allgemeine, verschärfte Maskenpflicht. Das Verbot des Konsums alkoholischer Getränke und die Maskenpflicht gelten im genannten Zeitraum auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen außerhalb eines festen Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie: St. Johanner Markt Kath.-Kirch-Straße Türkenstraße Saarstraße bis zur Kreuzung „Am Stadtgraben‟ Kappenstraße Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung…

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Weiterhin Alkoholverbot und Maskenpflicht in der Saarbrücker Innenstadt

Darstellung des Coronavirus

(Pressemitteilung)In der Saarbrücker Innenstadt wird es weiterhin ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht geben. Die Maskenpflicht wird nach Auslaufen der bisherigen Allgemeinverfügung ab Dienstag, 8. Juni, unverändert weitergeführt. Auch das Alkoholverbot bleibt bestehen. Es wird aufgrund der Erfahrungen der zurückliegenden Tage räumlich etwas angepasst. AlkoholverbotUm öffentliche Feiern zu verhindern, ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen außerhalb eines festen Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie an allen Tagen in der Zeit von 18 bis 2 Uhr untersagt: Nauwieser Viertel ·        Nauwieser Straße Hausnummer 23/50 bis Kreuzung Nassauerstraße…

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Weiterhin Alkoholverbot und Maskenpflicht in der Saarbrücker Innenstadt

(Pressemitteilung)In der Saarbrücker Innenstadt wird es weiterhin ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht geben. Die Maskenpflicht wird nach Auslaufen der bisherigen Allgemeinverfügung ab Samstag, 29. Mai, unverändert weitergeführt. Auch das Alkoholverbot bleibt bestehen, es wird zeitlich aufgrund der Erfahrungen der zurückliegenden Wochen etwas angepasst. Alkoholverbot am Staden und um den St. Johanner MarktUm öffentliche Feiern zu verhindern, ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen an allen Tagen in der Zeit von 18 bis 2 Uhr untersagt: Staden und Umgebung: Uferbereich und Anlagen entlang der Saar (am Staden…

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Stadtpolitik – Junge Liberale gegen Alkoholverbote der LHS in der Saarbrücker Innenstadt

(Pressemitteilung) Alkoholverbote: Strapazen für das gesellschaftliche Leben – Nutzen wissenschaftlich nicht erwiesen- Dazu erklärt der Bezirksverband Saarbrücken der Jungen Liberalen Saar, er stehe den von der Landeshauptstadt des Saarlandes erlassenen Alkoholverboten kritisch gegenüber und erläutert hierzu: `Derzeit gibt es durch die neue „Bundes-Notbremse“ und durch die ohnehin bestehenden Einschränkungen im Rahmen der Verordnungen des Landes einen vollständigen Maßnahmen-Katalog. Mit den Prohibitions-Zonen und Prohibitions-Zeiträumen wird zusätzlich zu den Ausgangsbeschränkungen ein weiteres Verhalten sanktioniert, welches auf das Infektionsgeschehen zum Teil keinen Einfluss nimmt. Dazu der Bezirksvorsitzende des Bezirksverbands Saarbrücken der Jungen Liberalen…

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Covid-19 – Alkoholverbot auf beliebten öffentlichen Plätzen: Sonderregelung am 1. Mai

(Pressemitteilung) Landeshauptstadt verlängert Maskenpflicht in Kaltenbachstraße und hebt sie am St. Johanner Markt und in Saaruferstraße auf Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus hat die Landeshauptstadt das Alkoholverbot in Bereichen der Innenstadt angepasst, um öffentliche Feiern zu verhindern. Am Samstag ,1. Mai, gelten dabei hinsichtlich des Alkoholverbots besondere Regelungen. Am Tag der Arbeit ist der Konsum von alkoholischen Getränken in der Zeit von 12 bis 22 Uhr auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt: Nauwieser Viertel Nauwieser Straße Hausnummer 23/50…

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Covid-19 – Jetzt begrenztes Alkoholverbot in der Saarbrücker Innenstadt außerhalb zugelassener Außengastronomie

(Pressemitteilung) Landeshauptstadt Saarbrücken führt ab Freitag Alkoholverbot am St. Johanner Markt, Staden und im Nauwieser Viertel ein Die Landeshauptstadt Saarbrücken erweitert ab Freitag, 23. April, ihre Corona-Maßnahmen. Ab dann gilt täglich von 18 bis 1 Uhr ein Alkoholverbot in Bereichen der Innenstadt, die zum Feiern besonders beliebt oder stark frequentiert sind. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt: •    St. Johanner Markt •    Kath.-Kirch-Straße •    Türkenstraße •    Saarstraße bis Kreuzung Am Stadtgraben •    Kappenstraße •    Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße •    Kronenstraße •    Ev.-Kirch-Straße •   …

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Covid-19 – Alkohol- und Feuerwerksverbot in der Silvesternacht in Teilen der Innenstadt auf öffentlichen Plätzen

(Pressemitteilung) Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken von Donnerstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Freitag, 1. Januar 2021, 6 Uhr, ein Alkoholverbot in bestimmten Bereichen. Auch das Abbrennen von Pyrotechnik ist in dieser Zeit untersagt. Die Anordnung gilt für folgende öffentliche Plätze: St. Johanner Markt Alte Brücke Saarbrücker Schloss (Vorplatz und Gärten) Nauwieser Viertel (im Bereich Nauwieser Straße, Cecilien- und Kurze Straße) Die Landeshauptstadt weist mit Plakaten an den jeweiligen Plätzen auf die Regelungen hin. In den vergangenen Jahren…

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Covid-19 – Begrenztes Alkoholverbot an Heilig-Abend in der Saarbrücker Innenstadt

(Pressemitteilung) Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen “am Weihnachtsmorgen” – gemeint: 24. Dezember Dazu erklärt die LHS: “Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken am Donnerstag, 24. Dezember, 11 bis 16 Uhr, ein Alkoholverbot. In dieser Zeit ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf folgenden öffentlichen Plätzen verboten: St. Johanner Markt Katholisch-Kirch-Straße Türkenstraße Saarstraße bis zur Kreuzung „Am Stadtgraben‟ Kappenstraße Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße Kronenstraße Ev.-Kirch-Straße Fröschengasse „Am Stiefel‟ Cora-Eppstein-Platz In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche zu einer…

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