(Pressemitteilung)In der Saarbrücker Innenstadt wird es weiterhin ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht geben. Die Maskenpflicht wird nach Auslaufen der bisherigen Allgemeinverfügung ab Samstag, 29. Mai, unverändert weitergeführt. Auch das Alkoholverbot bleibt bestehen, es wird zeitlich aufgrund der Erfahrungen der zurückliegenden Wochen etwas angepasst. Alkoholverbot am Staden und um den St. Johanner MarktUm öffentliche Feiern zu verhindern, ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen an allen Tagen in der Zeit von 18 bis 2 Uhr untersagt: Staden und Umgebung: Uferbereich und Anlagen entlang der Saar (am Staden…
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