Freilaufen von Hunden auf „Vogelinsel“ am Staden ab 1. März erlaubt

(Pressemitteilung) Landeshauptstadt erlaubt Freilaufen von Hunden auf „Vogelinsel“ ab 1. März

Die Landeshauptstadt Saarbrücken wird Hundehaltern ab Donnerstag, 1. März, erlauben, ihre Hunde auf der sogenannten „Vogelinsel“ ohne Leine laufen zu lassen. Die Halbinsel am Staden liegt in der Nähe des Ruderclubs „Undine“. Paragraf 2 Absatz 6 der Saarbrücker Grünanlagensatzung, wonach Hunde in den städtischen Grünanlagen grundsätzlich an der Leine zu führen sind, gilt hier zunächst für ein Jahr nicht. Die Verwaltung wird nach Ablauf dieser Zeit auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen entscheiden, ob die Auslaufflächen dauerhaft eingerichtet werden.

Die Stadtverwaltung wird nun am Zugangsbereich eine entsprechende Beschilderung der Auslaufläche anbringen. Da die Vogelinsel an drei Seiten von Wasser umgeben ist, wird der Bereich nicht zusätzlich eingezäunt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Einrichten einer Auslauffläche Hundehalter nicht von ihrer Verpflichtung entlässt, auf andere Bürgerinnen und Bürger Rücksicht zu nehmen. Laut Saarbrücker Polizeiverordnung (§15) müssen Hundehalter dafür sorgen, dass durch ihre Tiere niemand gefährdet wird und dass Anlagen nicht beschädigt werden. Zudem sind von Hunden verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Die Stadtverwaltung plädiert für gegenseitige Rücksichtnahme und wird auch weiterhin Kontrollen durchführen.

Die Stadt hatte das Freilaufen auf der Halbinsel schon einmal geduldet, auf vielfachen Wunsch von insbesondere älteren Hundehaltern, die beklagten, dass es innenstadtnah kaum Auslaufflächen für Hunde gebe. Doch in den vergangenen Jahren hatten sich Beschwerden über rücksichtslose Hundehalter gehäuft, so dass das Dulden der freilaufenden Hunde im zurückliegenden Sommer eingestellt wurde und wieder Kontrollen durchgeführt wurden.

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Freiraum hatte die Verwaltung am 22. November 2017 damit beauftragt, die Ausweisung von Freiflächen für Hunde in der Innenstadt zu prüfen. Mit dem Ausweisen der Auslaufflächen unternimmt die Stadtverwaltung einen neuerlichen Versuch, den verschiedenen Interessen der Nutzer der städtischen Grünanlagen gerecht zu werden.

Hintergrund

Saarbrücken ist üppig mit umgebenden Waldflächen versorgt. Hier nimmt die Stadt bundesweit eine Spitzenposition ein, denn 47 Prozent der gesamten Stadtfläche sind Wald. Er ist von nahezu allen Wohnbebauungen maximal zwei Kilometer entfernt. Im Stadtwald können Hunde frei laufen – das Waldgesetz lässt das ausdrücklich zu. Weitere Möglichkeiten, den Hund frei laufen zu lassen, sind unter anderem: ab dem Ende der Mettlacher Straße in Richtung Völklingen und Im Almet.

In den Grünanlagen und den Siedlungs- und Verkehrsflächen der Landeshauptstadt besteht hingegen grundsätzlich Anleinpflicht. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde angeleint bleiben.

Es ist immer zu beachten, dass Hunde nicht ohne Aufsicht herumlaufen dürfen. Auch im Wald muss sichergestellt sein, dass Hunde stets im Einflussbereich ihres Führers bleiben und dessen Befehle hören. Auch Hunde, die keine wirksame Tollwutimpfung haben, müssen angeleint bleiben.

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