(Pressemitteilung) Winterzauber mit Kulinarik, einem Kinderkarussell und Weihnachtsbuden
Im Saarbrücker Zoo findet am Samstag und Sonntag, 20. und 21. November, jeweils von 11 bis 19 Uhr, wieder die Aktion „Winterzauber“ mit besonderen Angeboten statt.
Die Gäste erwartet ein stimmungsvoll beleuchteter Zoo. Daneben gibt es ein kulinarisches Angebot, unter anderem aus Flammkuchen, Glühwein, Reisbällchen, Süßwaren und Likören. An weihnachtlichen Ständen können Besucherinnen und Besucher zum Beispiel Betonbastelartikel, Dekoration, Holzarbeiten und Schmuck kaufen. Kinder können sich auf ein Karussell freuen.
Winterzauber an den folgenden Wochenenden
Der Winterzauber im Zoo findet auch an den folgenden Wochenenden zwischen Samstag, 27. November, und Sonntag, 19. Dezember, statt. Auch an diesen Tagen können die Gäste an Weihnachtsbuden ein wechselndes Angebot erwerben, darunter sind Bastel- und Handarbeitsartikel sowie Fairtradeprodukte. Das Blechbläserquintett „Quintessence“ sorgt am Samstag, 4. Dezember, 15 Uhr, für musikalische Unterhaltung. Am Samstag, 11. Dezember, besucht der Nikolaus den Zoo.
Öffnungs- und Einlasszeiten
An den Winterzauber-Wochenenden gelten im Saarbrücker Zoo samstags und sonntags verlängerte Öffnungszeiten von 9 bis 19 Uhr. Letzter Einlass ist um 18 Uhr.
Allgemeine Hinweise
Für den Einlass in den Zoo gilt ab Samstag, 20. November, die 2G-Regel. Voraussetzung für den Besuch ist für alle Gäste ab 18 Jahren der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes. Ausgenommen von dieser 2G-Regel sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie KiTa-Kinder, Schülerinnen und Schüler zwischen sechs und 17 Jahren, die einen Nachweis über ihre regelmäßige Teilnahme am Testangebot in ihrer Einrichtung vorlegen können, und Kinder zwischen sechs und 17 Jahren, die einen aktuellen negativen Test vorlegen. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen für den Besuch einen aktuellen negativen Test vorlegen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind im Zoo einzuhalten, in den Tierhäusern gilt Maskenpflicht. Das Testzentrum gegenüber des Zoos ist weiterhin geöffnet.
Weitere Informationen gibt es unter zoo.saarbruecken.de.
Beitragsfoto: „Zoo Saarbrücken“