FÖRDERANTRÄGE FÜR HEIZUNGSTAUSCH

(Pressemitteilung) Antragstellung bei der KfW seit 27.02.2024 möglich

In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Einbau erneuerbarer Wärmeerzeuger, wie z. B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

„Seit dem 27.02.2024 können Förderanträge für selbstgenutzte Einfamilienhäuser bei der KfW gestellt werden“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. Im Programm Nummer 458 wird die erneuerbare Heizungstechnik mit mindestens 30 % bezuschusst. Weitere Boni werden gewährt, wenn keine Beheizung mehr mit fossilen Brennstoffen erfolgt oder wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Möglich ist eine maximale Förderquote von 70 %.

„Neu ist die Auftragsvergabe an den Fachbetrieb, bevor ein Förderantrag gestellt werden darf. Der Liefer- und Leistungsvertrag muss bei Antragstellung im Kundenportal hochgeladen werden“, erklärt die Expertin. Sie empfiehlt außerdem, vorab die technischen Mindestanforderungen sowie die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten zu prüfen. So sind in einem Einfamilienhaus 30.000 Euro Investition bezuschussbar.

Förderanträge für den Einbau einer neuen Heizungsanlage für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, für Mehrfamilienhäuser und für Wohnungseigentümergemeinschaften können derzeit noch nicht gestellt werden. „Ab Mai sollen diese Antragstellergruppen schrittweise freigeschaltet werden“, weiß Cathrin Becker. Jedoch darf bereits jetzt mit der Heizungssanierung begonnen und auf eigenes Risiko für eine Übergangszeit der KfW-Antrag nachgeholt werden.

Bei der KfW ist ebenfalls ein Ergänzungskredit für geförderte energetische Maßnahmen erhältlich. Im Programm Nummer 358 wird ein zinsgünstiges Darlehen gewährt, wenn die Zuschusszusage für eine geförderte Sanierungsmaßnahme,   z. B. der Austausch der Heizungsanlage, vorliegt. Auch dafür können ab sofort Förderanträge gestellt werden.

Eigenheimbesitzer, die sich für Fördermittel interessieren, sollten sich vor einer Entscheidung zunächst anbieterunabhängig beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche Förderung im jeweiligen Fall möglich und wie diese zu beantragen ist. Die Energieberater der Verbraucherzentrale bieten dabei Hilfestellung an.

Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 50089-15 vereinbart werden.

Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de  oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de.  

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