Regionalversammlung zur Kindertagespflege: Neue Satzung und Einmalzahlung beschlossen

(Pressemitteilung) Verkürzte Qualifizierung für Fachkräfte startet im September

Die Regionalversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung die Änderung der Satzung für die Kindertagespflege beschlossen. Die neue Regelung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen betreffen dabei die Vergütung der Kindertagespflegepersonen. So erhalten diese künftig 5,55 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Ab einer fünfjährigen Tätigkeit steigt das laufende Entgelt auf 6 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Künftig wird auch die Vor- und Nachbereitung mit 11,55 pro Monat und Kind vergütet. Für die Weiterbildung erhalten sie zudem zwei zusätzliche Tage. Mit der neuen Satzung wird auch der finanzielle Aspekt der Mittagsverpflegung geregelt. So erhalten die Tagesmütter und -väter 25,20 Euro je Monat und Kind. Dieser wird als Elternbeitrag durch das Jugendamt erhoben. Für anspruchsberechtigte Eltern besteht die Möglichkeit, dass dieser über die Leistungen für Bildung und Teilhabe übernommen wird. Mit der neuen Satzung ist ein Mehraufwand von rund einer Millionen Euro für den Regionalverband verbunden.

Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro

Aufgrund der gestiegenen Sachkosten und da die neue Satzung erst zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wurde auch eine weitere Einmalzahlung beschlossen. So soll jede Kindertagespflegeperson zeitnah 400 Euro erhalten. Die Einmalzahlung ist dabei unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder.

Gebührenfreie Verkürzte Qualifizierung für Fachkräfte ab SeptemberFür ausgebildete pädagogische Fachkräfte bietet die Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege eine gebührenfreie verkürzte Qualifizierung für die Kindertagespflege an. Beginn der dreimonatigen Qualifizierung ist der 5. September 2023. In den 80 Unterrichtseinheiten erhalten die Teilnehmenden unter anderem Informationen über den Kinder- und Unfallschutz, die frühkindliche Entwicklung, den Aufbau einer Kindertagespflegestelle, die selbständige Tätigkeit, das Erstellen eines Finanz- und Businessplan, die Erziehungspartnerschaft mit Eltern sowie über die versicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Auch die rechtlichen Grundlagen, die Erstellung eines eigenen pädagogischen Konzeptes sowie die Vertragsgestaltung werden thematisiert. Das Angebot richtet sich nicht nur an Erzieherinnen und Erzieher, sondern ausdrücklich auch an Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, sowie an Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen akademischer Sozialberufe.

Mehr Informationen zur verkürzten Qualifizierung stehen online unter www.service-kinderbetreuung.de

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