Europawahl 2024

(PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin Nr. 14 vom 29.03.2024) Der Bundeswahlausschuss lässt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Wahl zu.

Der Bundeswahlausschuss hat am 29. März 2024 in öffentlicher Sitzung 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit Listen für alle Bundesländer oder für einzelne Bundesländer zur Europawahl am 9. Juni 2024 zugelassen. Hierbei handelt es sich um die folgenden Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Wahlvorschläge.

Die vollständige Pressemitteilung mit der Liste der zugelassenen Parteien und politischen Vereinigungen ist im Internetangebot der

Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.

Related posts