(Pressemitteilung) In diesem Jahr feiert Saarbrücken 700 Jahre „Saarbrücker Freiheit“. Die Landeshauptstadt nimmt das Jubiläum zum Anlass, um zu fragen: „Was bedeutet Ihnen persönlich Freiheit heute?“
Die Redaktion von saarbruecken.de ist gespannt auf unterschiedliche Perspektiven und Sichtweisen.
Mitmachen geht ganz einfach: Wer die Frage beantworten möchte, kann entweder eine E-Mail an internet@saarbruecken.de schicken oder das entsprechende Formular auf www.saarbruecken.de/700jahre nutzen. Auf dieser Seite stellen wir auch die Menschen und ihre Zitate vor.
Zahlreiche Aktionen zur „Saarbrücker Freiheit“ im ganzen Jahr
Zur Feier der „Saarbrücker Freiheit“ finden über das ganze Jahr hinweg zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt. Unter anderem gibt es bei einem Picknick und einer Podiumsdiskussion Gelegenheit zum Gespräch über das Thema Freiheit. Eine Lesung, ein Programm im Filmhaus und Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „Die Muschel rockt!“ greifen dieses Thema ebenfalls auf.
In der Stadtbibliothek erwartet Besucherinnen und Besucher eine Ausstellung mit passenden Medien. Den Freiheitsbrief und weitere historische Dokumente können sich Interessierte in einer digitalen Ausstellung unter www.saarbruecken.de/700jahre anschauen. Die städtische Webseite zeigt in Kürze auch konkrete Termine und Informationen zu den geplanten Einzelveranstaltungen.
Hintergrund zum Freiheitsbrief
Im Jahr 1322 verlieh Graf Johann I. von Saarbrücken-Commercy Saarbrücken und St. Johann Freiheitsrechte. Festgehalten wurden diese städtischen Freiheitsrechte in der Stadtrechtsurkunde, dem sogenannten Freiheitsbrief. Darin legten Graf Johann und Gräfin Mathilde fest, „daß die Stadt Saarbrücken und das Dorf St. Johann und alle Männer und Frauen und ihre Erben frei gemacht sind“.
Im Jahr 1322 bestand die Freiheit darin, dass die Bürgerinnen und Bürger von Saarbrücken und St. Johann eigenverantwortlich leben konnten und in keiner Lehensabhängigkeit oder Leibeigenschaft standen. Freiheit bedeutete Schutz, denn der Landesherr konnte Abgaben nicht mehr einfach willkürlich erheben. Die Stadt konnte sich weitgehend selbst verwalten. Das bildete den Kern des Freiheitsrechts. Wer das Bürgerrecht durch Zahlung eines Bürgergeldes und Ablegung des Bürgereides erworben hatte, konnte es weitervererben. Mit der Gewährung der Freiheit sollte das wirtschaftliche Wohlergehen der Stadt gefördert werden.
Weitere Informationen zum Thema 700 Jahre Saarbrücker Freiheit finden Interessierte unter www.saarbruecken.de/700jahre.