(Pressemitteilung) Landeshauptstadt stärkt Radverkehr – Kfz-Verkehr zukünftig nur noch als Anliegerverkehr
Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat in einer virtuellen Bürgerveranstaltung am Dienstag, 23. März, über die geplante Einrichtung einer Fahrradzone im Nauwieser Viertel informiert. Rund 70 Bürgerinnen und Bürger nahmen an dem konstruktiven Austausch teil.
Auftakt der Arbeiten für die Fahrradzone ist Dienstag, 6. April. Sie werden voraussichtlich etwa sechs bis acht Wochen dauern. Mit dem Projekt verbessert die Landeshauptstadt die Bedingungen für den Radverkehr in Saarbrücken und fördert ein gleichberechtigteres Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.
Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Das Nauwieser Viertel, das traditionell viel von Radfahrern genutzt wird, ist zur Ausweisung als Fahrradzone bestens geeignet. Wir führen als eine der ersten Städte Deutschlands eine solche Zone ein. Das Viertel lässt sich gut gegen die umliegenden Hauptverkehrsstraßen abgrenzen. Wir haben die Chance, hier den innerstädtischen Verkehr ganz neu zu ordnen und den Autoverkehr zu reduzieren. Dabei behalten wir natürlich auch die Anwohner im Blick. Es geht darum, alle Verkehrsteilnehmer einzubinden.“
Das steckt hinter dem Begriff „Fahrradzone“
Eine Fahrradzone ist ein zusammenhängendes Gebiet mehrerer Fahrradstraßen, das mit einem neuen Verkehrszeichen (Z 244.3) ausgewiesen wird. Es handelt sich um Gebiete, die ausdrücklich für Radfahrende vorgesehen und entsprechend beschildert sind. Der motorisierte Verkehr muss sich hier unterordnen, Radfahrende haben besondere Rechte.
- Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
- Kfz-Verkehr ist nur als Anliegerverkehr zugelassen.
- Radfahrende dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
- Radfahrende bestimmen das Tempo.
- Radfahrende dürfen von Autos und Motorrädern überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter eingehalten wird.
Nauwieser Viertel wird Schritt für Schritt zur Fahrradzone
Um das Nauwieser Viertel in eine Fahrradzone umzuwandeln, setzt die Verwaltung ein mehrstufiges Konzept um. In einem ersten Schritt werden zunächst an den jeweiligen Zufahrten neue Verkehrsschilder mit der Aufschrift „Fahrradzone“ aufgestellt. Dazu kommen entsprechende Piktogramme auf der Straße, sowohl an den Zufahrten als auch an Kreuzungen und Einmündungen. Das soll die Verkehrssicherheit auch im Hinblick auf den ortsfremden Verkehr erhöhen.
Autoverkehr bleibt als Anliegerverkehr weiterhin zugelassen. Radfahrende können wie gewohnt die Einbahnstraßen im Gegenverkehr nutzen. Um die Begegnung zwischen Fahrrädern und Kraftfahrzeugen im Gegenverkehr sicherer zu gestalten, werden in der Nauwieserstraße testweise zwei Ausweichstellen für Autos und drei für Fahrräder geschaffen. Es gilt auch weiterhin in allen Straßen die Rechts-vor-Links-Regelung sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Bewohnerparken bleibt bestehen, zusätzliche Radabstellanlagen werden aufgebaut. Insgesamt sieben Kurzzeitparkplätze fallen weg.
Für das Projekt sind rund 150.000 Euro eingeplant. Es wird mit 50.000 Euro vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr gefördert.
Weitere Informationen gibt es unter www.vep.saarbruecken.de sowie unter www.saarbruecken.de/fahrradzone.
Hintergrund
Mit dem Beschluss des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) 2030 hat die Landeshauptstadt die Weichen für eine attraktive und nachhaltige Gestaltung des Verkehrs in Saarbrücken gestellt. Eines der wichtigsten Ziele ist die Förderung des Radverkehrs. Der kompakte Saarbrücker Stadtkern, der das Prinzip der „Stadt der kurzen Wege“ ermöglicht, bietet hierzu die optimale Grundlage.