Pressemitteilung) Haushalt 2023: Trotz Krise in die Zukunft investieren, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die kommunale Daseinsvorsorge sichern
Der Saarbrücker Stadtrat wird am Dienstag, 13. Dezember, über den Haushalt der Landeshauptstadt für das Jahr 2023 beraten. Der Verwaltungsentwurf beinhaltet Aufwendungen in Höhe von rund 590 Millionen Euro. Im Kernhaushalt sind Investitionen in Höhe von rund 45 Millionen Euro geplant.
Für alle, die sich den öffentlichen Teil der Sitzung ansehen wollen: Dienstag, 13.12., 16:00 Uhr, Saarlandhalle in Saarbrücken, Saal 7 – Tagesordnung unter: buergerinfo.saarbruecken.de
Gezielte Investitionen in die Zukunft
Barbara Meyer, Bürgermeisterin und Dezernentin für Finanzen und Nachhaltigkeit: „Städte haben eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz und der Klimaanpassung. Hier entstehen die Emissionen und hier sind die Menschen am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen. Mit dem Haushalt werden das Klimaschutzmanagement und Mittel zur Umsetzung des im Mai verabschiedeten integrierten Klimaschutzkonzeptes verstetigt.“
Allein für das Jahr 2023 sind beispielsweise 4,7 Millionen Euro für Radverkehrsprojekte für eine Umsetzung vorgesehen (im Haushalt 2023 veranschlagt sind hierfür 2,6 Millionen Euro, hinzu kommen bereits anfinanzierte Maßnahmen wie der Radweg Metzer Straße). 1,9 Millionen Euro sind in 2023 für Investitionen in die Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt (davon 660.000 Euro zur weiteren Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED) vorgesehen sowie 1,25 Millionen Euro für den barrierefreien Aus- und Umbau von ÖPNV-Haltestellen.
Auch der Bereich der Klimawandelanpassung wird weiter gestärkt. So sind im kommenden Jahr Hochwasserschutzmaßnahmen in Höhe von 670.000 Euro sowie die Realisierung von Trinkwasserbrunnen als Hitzeschutzmaßnahmen geplant. Außerdem sind wieder Mittel in Höhe von 50.000 Euro für das im Jahr 2021 aufgelegte Förderprogramm für private Begrünungsmaßnahmen von unbebauten Flächen und Dachflächen vorgesehen.
Mit den integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten für den Osthafen, Alt-Saarbrücken, Dudweiler und der Neuaufnahme des Stadtteils Burbach soll die Attraktivität der Landeshauptstadt vor dem Hintergrund künftiger Entwicklungen gezielt gestärkt werden. Der Haushalt sieht hier insbesondere die Einstellung von drei Stadtumbaumanagerinnen und -managern vor, die die Umsetzung der Entwicklungskonzepte vor Ort vorantreiben sollen (Mittel in Höhe von rund 252.000 Euro).
Zum Bereich der Zukunftsinvestitionen gehören auch die Investitionen in den Kita- und Schulausbau. Diese spiegeln sich grundsätzlich aber nicht im Haushalt selbst wider, sondern liegen beim städtischen Gebäudemanagementbetrieb (GMS). Im Haushalt selbst sind Zuschüsse für freie Träger für den Kitaausbau geplant. Insgesamt stehen hierfür 1 Million Euro jährlich zur Verfügung, um Anreize für freie Träger zu erhöhen. Es sollen mit dem Haushalt 2023 außerdem mehr als 80 zusätzliche Stellen im Bereich des Erziehungsdienstes geschaffen werden.
Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Saarbrücken strebt die Landeshauptstadt die Schaffung eines Hauses des Ankommens an, mit dem Menschen aus dem Ausland bestmöglich in Saarbrücken willkommen geheißen und hier gehalten werden sollen. Der Haushalt sichert die Mittel für ein entsprechendes Projekt zur Erarbeitung eines solchen Angebots ab.
Auch Mittel für die Großprojekte „CongressCultureCity 2.0“ sowie die denkmalgerechte Sanierung und Aufwertung der Alten Brücke sind im Haushalt abgebildet.
Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Die Stützen des sozialen Zusammenhalts in Saarbrücken sind die Gemeinwesenarbeitsprojekte. Ihre Arbeit wird mit einem Anstieg der Zuwendungen abgesichert (insgesamt rund 2 Millionen Euro). Vor dem Hintergrund der inflationsbedingten aktuellen finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger enthält der Haushalt auch Maßnahmen, die zu einer Abfederung dessen führen sollen. Hierzu gehören die Erhöhung des Windelbonus sowie die Ausweitung der Nutzerinnen und Nutzer dessen. Insgesamt stehen hierfür 125.000 Euro zur Verfügung.
Auf dem Kirchberg entsteht das sozial-, bildungs- und integrationspolitische Leuchtturmprojekt der Landeshauptstadt: die Bildungswerkstatt, deren Trägerschaft die Stadt selbst übernimmt. Der Haushalt sichert die nötigen Personal- und Sachkosten ab und enthält zudem eine Erhöhung der verfügbaren Mittel um weitere 10.000 Euro.
„Eine resiliente Gesellschaft ist weltoffen und vielfältig. Hier ist kein Platz für Hass, Hetze und Fremdenfeindlichkeit“, sagt Barbara Meyer. Für das Projekt „Demokratie leben“, mit dem die Landeshauptstadt Projekte gegen Rechtsextremismus und Rassismus fördert, stehen 130.000 Euro im kommenden Jahr zur Verfügung.
Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge
Bundesweit sind die Krankenhäuser durch die Corona-Pandemie überaus stark finanziell belastet worden. Das gilt auch für das Klinikum Saarbrücken, das dennoch herausragende Arbeit während der Pandemie geleistet hat. Der Haushalt 2023 enthält eine Belastung in Höhe von 6 Millionen Euro, die sich als Folge der Stützungsmaßnahmen des Klinikums ergeben. Zusätzlich werden bis zu 23 Millionen Euro zur Sicherstellung der Liquidität benötigt werden.
Der Katastrophenschutz und die Feuerwehr erfahren mit dem Haushalt 2023 eine bedeutende Aufwertung und Wertschätzung. Für eine bessere Ausstattung der Berufsfeuerwehr und freiwilligen Feuerwehr sind insgesamt 665.000 Euro eingeplant, mit denen allen Haupt- und Ehrenamtlichen neue Einsatzjacken zu Gute kommen sollen. Zudem sind jährlich größere Investitionen in die Fahrzeuge, das Ausbildungsmaterial und die Ausstattung der Feuerwehr geplant. Allein im Haushalt 2023 sind Investitionen in Höhe von 1,2 Millionen Euro enthalten.
Neben den dargestellten Ansätzen wird beispielsweise auch der Kulturbereich nicht nur verstetigt, sondern auch verstärkt. Mit 15,7 Millionen Euro wachsen die Aufwendungsausgaben im Kulturbereich im Vergleich zum Vorjahr um über fünf Prozent an. Auch die städtischen Bäder, der Zoo und das Jugendhilfezentrum werden mit dem Haushalt 2023 abgesichert.
Zum Ausgleich des Haushaltes wird eine Liquiditätskreditaufnahme in Höhe von rund 12 Millionen Euro und eine Investitionskreditaufnahme in Höhe von rund 20 Millionen Euro benötigt. Trotz verbesserter Gewerbesteuereinnahmen liegen die Steuereinnahmen insgesamt nach wie vor unter dem Niveau, das vor der Corona-Pandemie für 2023 geplant war. Die aktuellen Steuerentlastungen seitens des Bundes führen zu merklichen Mindereinnahmen im kommunalen Haushalt.
Im Finanzplanungszeitraum bis 2026 muss in Summe mit einer Liquiditätskreditaufnahme in Höhe von insgesamt rund 137 Millionen Euro gerechnet werden. Dies schafft insbesondere mit Blick auf die aktuelle Zinssituation neue finanzielle Risiken.
Nur dank guter Abschlüsse in den vergangenen beiden Jahren kann die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes in den kommenden Jahren gewährleistet werden. Der „Puffer“ aus den beiden Vorjahren wird mit Blick auf die immensen Defizite in den kommenden Jahren schnell vollständig aufgezehrt sein.
Vorausschauende und sozial verträgliche Konsolidierung
Bürgermeisterin Meyer: „Es gilt, vorausschauend zu handeln und die Kreditaufnahme in den kommenden Jahren so gering wie möglich zu halten, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt in der Zukunft zu gewährleisten. Dabei gilt: Je früher die Konsolidierung einsetzt, umso geringer sind die absehbaren Bedarfe in der Zukunft.“
Mit Blick auf den aktuellen Preisanstieg und die sich ergebenden finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sollen Steuermehrbelastungen der Saarbrückerinnen und Saarbrücker im Jahr 2023 noch vermieden werden.
Neben dem Haushalt 2023 legt die Verwaltung daher vorsorglich bereits einen Vorschlag über ein Konsolidierungsprogramm im Volumen von rund 34 Millionen Euro für die Folgejahre vor. Dies beinhaltet neben einer Überprüfung der Zuschussbedarfe der freiwilligen Bereiche sowie der Höhe von Leistungsentgelten und Gebühren auch die Notwendigkeit, Steuern zu erhöhen.
Damit soll auch gegenüber dem Stadtrat sehr frühzeitig Transparenz über die Handlungsbedarfe hergestellt werden, die Grundlage für eine Debatte sind, die vor dem Hintergrund anstehender schwieriger Entscheidungen im kommenden Jahr geführt werden muss. Die Verwaltung schlägt dem Rat vor diesem Hintergrund vor, die Verwaltung mit der Vorbereitung von Beschlüssen zu beauftragen zu: einer möglichen schrittweisen Erhöhung der Grundsteuer, der Einführung einer Beherbergungssteuer, internen Preisanpassungen mit dem städtischen Eigenbetrieb IKS, einer Anpassung von Gebühren beim Bewohnerparken sowie einer Erhöhung der Zweitwohnungssteuer.
Kommunaler Rettungsschirm gefordert
Hintergrund der dramatischen Defizite und der notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen sind die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Neben dem drastischen Preisanstieg sind die Kommunen vor allem von Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen, dem Anstieg der Sozialausgaben und der notwendigen Schaffung von Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur betroffen. Die Regionalverbandsumlage steigt von 2020 bis 2026 insgesamt um rund 77 Millionen Euro auf 238 Millionen Euro an. Dies entspricht einer Steigerung um fast 50 Prozent. Dazu kommt, dass die Corona-Hilfspakete seitens des Bundes und des Landes, die einen Ausgleich von Steuerausfällen sowie Zuschläge auf die Kosten der Unterkunft beinhalteten und zu einer merklichen Entlastung der Kommunen geführt hatten, Ende des Jahres 2022 ersatzlos entfallen werden.
Bürgermeisterin Meyer: „Damit aus dem Altschuldenproblem nicht ein Neuschuldenproblem wird und finanzschwache Kommunen nicht erneut in eine Abwärtsspirale abrutschen, braucht es dringend eine Anschlusslösung und einen kommunalen Rettungsschirm von Bund und Länder für die Kommunen. Dieser muss Erstattungen für Steuermindereinnahmen infolge der Steuerentlastungen auf Bundesebene, die hundertprozentige Übernahme von Kosten der Unterkunft für Geflüchtete, die Beteiligung an Lohn-, Energie- und Baupreissteigerungen sowie Schutzschirme für kommunale Unternehmen beinhalten.“
Bürgermeisterin Meyer: „Damit aus dem Altschuldenproblem nicht ein Neuschuldenproblem wird und finanzschwache Kommunen nicht erneut in eine Abwärtsspirale abrutschen, braucht es dringend eine Anschlusslösung und einen kommunalen Rettungsschirm von Bund und Länder für die Kommunen. Dieser muss Erstattungen für Steuermindereinnahmen infolge der Steuerentlastungen auf Bundesebene, die hundertprozentige Übernahme von Kosten der Unterkunft für Geflüchtete, die Beteiligung an Lohn-, Energie- und Baupreissteigerungen sowie Schutzschirme für kommunale Unternehmen beinhalten.“