LHS informiert: Allgemeinverfügung schafft klare Regeln für Saarbrücker Shisha-Bars

(Pressemitteilung) LHS sorgt für mehr Sicherheit

Um den Aufenthalt in Shisha-Bars in Saarbrücken sicherer zu gestalten, hat die Landeshauptstadt eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen in Gaststätten erarbeitet und am Mittwoch, 8. September, veröffentlicht. Damit soll künftig ein besserer Gesundheits- und Brandschutz gewährleistet werden.

Verwaltungsdezernent Sascha Grimm: „Shisha-Bars sind durchaus beliebt und Teil jeder großstädtischen Gastro-Kultur. Doch leider entstehen immer wieder Gefahren aufgrund von fehlender oder falscher Belüftung. Mit der neuen Regelung wollen wir den Besuch in den Saarbrücker Shisha-Bars sicherer gestalten.‟

Bei Kontrollen in Shisha-Bars wurden in der Vergangenheit vermehrt Verstöße gegen die zulässige Höchstmenge an Kohlenstoffmonoxid festgestellt. Einige Betriebe kamen der Einhaltung der zulässigen Werte zum wiederholten Mal nicht nach. Die Allgemeinverfügung soll der Gaststättenbehörde eine bessere Handhabe verschaffen, um Verstöße zu sanktionieren.

Die Allgemeinverfügung tritt zwei Wochen nach der Veröffentlichung in Kraft. So lange haben Gaststättenbetreiberinnen und -betreiber die Möglichkeit, ihre Räumlichkeiten entsprechend anzupassen, falls nicht schon geschehen. Sie wurden bereits gesondert über die Allgemeinverfügung informiert.

Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass das Rauchen und Bereitstellen von Wasserpfeifen, die mit Kohle beziehungsweise organischem Material befeuert werden, sowie der Konsum von Tabakprodukten in Wasserpfeifen in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten mit Inkrafttreten der Verfügung untersagt wird. Das gilt auch für die Lagerung glühender Kohlen und anderer glühender organischer Materialien.

Ausgenommen von dem Verbot werden Gaststätten, in denen bestimmte Maßgaben erfüllt werden, hierzu zählen unter anderem:

  • Während in den Betriebsräumen Shishas geraucht beziehungsweise bereitgestellt oder glühende Kohlen beziehungsweise entsprechende Ersatzstoffe gelagert werden, ist durch eine Lüftungsanlage sicherzustellen, dass eine Konzentration von Kohlenstoffmonoxid den Wert von 30 parts per million (ppm) nicht überschreitet.
  • Zur Überwachung der CO-Konzentration sind der Anzündebereich für die Kohlen und die Gasträume mit Co-Warnmeldern auszustatten.
  • Der Anzündebereich ist zusätzlich mit einem Rauchabzug auszustatten, der während des Anzündens sowie während der Lagerung glühender Kohlen in Betrieb zu halten ist.
  • Im Anzünde- und im Thekenbereich ist jeweils ein tragbarer Feuerlöscher vorzuhalten.
  • An der Eingangstür zur Gaststätte ist ein deutlich sichtbarer Hinweis mit dem nachfolgenden Text beziehungsweise einem anderes formulierten Text gleichen Inhalts anzubringen:

    „Achtung! Bei der Zubereitung und dem Rauchen von Wasserpfeifen (Shishas) entsteht Kohlenstoffmonoxid (CO). Hierdurch können erhebliche Gesundheitsgefahren entstehen, insbesondere für Schwangere und Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zutritt für Minderjährige nicht gestattet.‟

Über die fachgerechte Installation der Lüftungsanlagen und der Rauchabzüge ist der Gaststättenbehörde vor der Inbetriebnahme ein Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person (zum Beispiel Schornsteinfegerin beziehungsweise -feger) vorzulegen.

Die Gaststättenbehörde im Saarbrücker Ordnungsamt wird das Einhalten der Regelungen in der Allgemeinverfügung kontrollieren.

Hintergrund

Die Landeshauptstadt erlässt die Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen in Saarbrücken auf Grundlage von § 9 des Saarländischen Gaststättengesetzes vom 13. April 2011 in Verbindung mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 21. November 2007 zum Schutz der Gäste und Beschäftigten von Gaststättenbetrieben gegen Gefahren für Leben oder Gesundheit sowie zum Schutze gegen schädliche Umwelteinwirkungen.

Weitere Informationen und die komplette Allgemeinverfügung gibt es online unter www.saarbruecken.de/avshishabars.

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