Covid-19 – Weitergehende Beschränkungen für die Menschen im Saarland verbindlich veröffentlicht

(Info) Geänderte Rechtsverordnungen der Saarländischen Landesregierung zur Pandemie gelten ab Montag, 11. Januar

Der Wortlaut der ab Montag, dem 11. Januar, geltenden Regelungen zu den Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens ist jetzt im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht:

http://www.amtsblatt.saarland.de

In der rechten Spalte der Portalseite findet sich der Link zum Text der Rechtsverordnung (Titel in roter Schrift).

Von allgemeiner Bedeutung ist der Artikel 2 mit der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) ab Seite 5 der Rechtsverordnung. Die Regelungen für Schulen und Bildungseinrichtungen sowie Kitas können ab Seite 12 dem Artikel 3 entnommen werden.

Die in diesen beiden Artikeln getroffenen Regelungen gelten erst einmal bis 24. Januar 2021.

Eine ausführliche Begründung der Regelungen ist der Rechtsverordnung angehängt. Sie kann bei der Auslegung von Fragen zu den getroffenen Einzelregelungen helfen.

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