Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften bei Vereinsveranstaltungen

(Pressemeldung) Nun ist es bald wieder soweit und die Zeit der Sommer-, Vereins- und
Straßenfeste beginnt. Dabei müssen die Veranstalter im Rahmen ihrer
Sorgfaltspflicht sicher stellen, dass einwandfreie Speisen und Getränke
in Verkehr gebracht und die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die
Kenntnis und Einhaltung der aktuell gültigen lebensmittelrechtlichen
Vorschriften ist deshalb besonders wichtig. Die Ehrenamtbörse im
Regionalverband Saarbrücken informiert Sie über die Rahmenbedingungen,
die beim Verkauf von Lebensmitteln bei öffentlichen Veranstaltungen
eingehalten werden müssen. Worauf muss ich achten? – Was muss ich
erfüllen? – Was darf ich?

Diese Fragen beantworten Ihnen Hygieneinspekteur Michael Ruppenthal von
der Abteilung Gesundheitsschutz des Gesundheitsamtes am Dienstag, 15.
Mai 2012 um 18.00 Uhr im Medienraum des Gesundheitsamtes,  Stengelstraße
10, EG.   Diese Veranstaltung findet dank der Unterstützung durch die
Sparkasse Saarbrücken statt und ist kostenfrei.  Auskunft und Anmeldung
in der Ehrenamtbörse, Tel. 0681/506-5347;
Email: marianne.hurth@rvsbr.de.

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