(Pressemitteilung) Aus Sicherheitsgründen: Vorläufiges Grillverbot auf den öffentlichen Grillflächen in den Grünanlagen und den Grillhütten im Wald
Die Landeshauptstadt Saarbrücken untersagt ab sofort das Grillen auf den öffentlichen Grillflächen in den Grünanlagen entlang der Saar sowie in den Grillhütten im Stadtwald. Grund dafür ist die lang anhaltende Trockenheit, in deren Folge es durch Funkenflug schnell zu Bränden in Grünanlagen und im Wald kommen kann.
Sobald sich die Gefahr durch längere Regenfälle verringert hat, darf gerne wieder gegrillt werden. Besonderes Augenmerk sollte zudem auf der umsichtigen Entsorgung von Glasflaschen und Zigarettenkippen liegen, die – achtlos weggeworfen – häufig die Ursache für Brände sind.
Die Grillhütten im Wald dürfen ohne Feuer und Glut gerne weiterhin genutzt werden. Ihre Vermietung übernimmt die Forstabteilung des Amtes für Stadtgrün und Friedhöfe.
Kontakt zur Forstabteilung: Telefon: +49 681 905-2311, Internet: www.saarbruecken.de/grillen
Hintergrund
Der Deutsche Wetterdienst informiert regelmäßig anhand des so genannten Waldbrandgefahrenindex und Graslandfeuerindex über das witterungsbedingte Feuerrisiko in fünf Gefahrenstufen: Stufe eins entspricht einer sehr geringen Gefahr, Stufe fünf einer sehr hohen Gefahr. Nach Auswertungen an den Messpunkten in Burbach und Ensheim wurde die Gefahrenstufe vier ausgegeben.
Weitere Informationen zum Grillen finden Interessierte unter www.saarbruecken.de/grillen.