(Pressemitteilung)Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus wird die bestehende Maskenpflicht auf Grundlage der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes ab Samstag, 5. Dezember, auf den Bereich der Saarbrücker Innenstadt ausgeweitet.
Laut Verordnung sollte im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Sie ermächtigt die Ortspolizeibehörden dazu, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen anzuordnen. Die Landeshauptstadt hat zur Erweiterung der Maskenpflicht eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
In folgenden Fußgängerbereichen gilt täglich von 11 bis 19 Uhr Maskenpflicht (außer an Sonn- und Feiertagen):
· in der Bahnhofstraße einschließlich der Fußgängerüberwege an Ampelanlagen
(Viktoriastraße, Dudweilerstraße, Betzenstraße)
· in der Reichsstraße bis zur Einmündung der Trierer Straße/Faktoreistraße einschließlich
dem Vorplatz der Europagalerie und bis zur Saarbahn-Haltestelle am Hauptbahnhof
· in der Kaltenbachstraße im Bereich zwischen der Kreuzung Bahnhofstraße und der
Kreuzung Gerberstraße
Die Regelung schließt Kinder ab sechs Jahren mit ein. Zunächst bleibt die Allgemeinverfügung gültig bis Sonntag, 13. Dezember. Sie ist unter www.saarbruecken.de/bekanntmachungen im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar.