Landeshauptstadt Saarbrücken erstattet Elternbeiträge

(Pressemitteilung)Der Saarbrücker Stadtrat hat am Dienstag, 13. Oktober, einer Änderung der Benutzersatzung für die städtischen Kindertagesstätten rückwirkend zum 1. Januar 2015 zugestimmt.

Das ermöglicht der Landeshauptstadt Saarbrücken, Elternbeiträge für die Nutzung von städtischen Kinderbetreuungsangeboten für die Zeit des Kita-Streiks im Mai und Juni zurückzuerstatten. Damit wird einem vielfachen Wunsch der Eltern entsprochen. Die Verwaltung prüft alle Fälle auf Erstattungsansprüche und leistet diese unaufgefordert. Eltern brauchen keinen Antrag einzureichen.

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Betroffen sind alle Eltern, deren Kinder im Mai und Juni dieses Jahres eine Krippe, einen

Kindergarten, kurze oder lange Gruppen einer Freiwilligen Ganztagsgrundschule, den Hort oder die Freitagsbetreuung einer gebundenen Ganztagsgrundschule in Maßnahmeträgerschaft der Landeshauptstadt Saarbrücken besucht haben.

Insgesamt erstattet die Landeshauptstadt Saarbrücken rund 375.000 Euro. Fast 130.000 Euro fließen an den Regionalverband Saarbrücken zurück. Er übernimmt die Elternbeiträge, wenn Eltern von der Zahlung befreit sind. Etwas mehr als 242.000 Euro erhalten selbstzahlende Eltern zurück. Wenn diese ihre Zahlungen eingestellt hatten, wird dies bei der Rückerstattung verrechnet.

Das Erstattungsverfahren wird bis Ende November oder Anfang Dezember dauern. Da es um rund 3.000 Einzelfälle geht, bittet die Verwaltung darum, von kurzfristigen Rückfragen abzusehen.

 

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