Was einem in Dudweiler so auffällt: Das „Hausmeisterhaus“ des Dudweiler Rathauses – jetzt eingezäunt

Einige Gedanken von Helmut Sauer zu dem nunmehr „eingesperrten“ Haus des ehemaligen Dudweiler Gefängnisses von 1905 auf dem Rathausplatz – und dem Umgang mit dem, was auf einmal baulich so einfach mal wegkann

Beim Flanieren durch Dudweiler fällt seit Ende der vergangenen Woche auf, dass das frühere Hausmeisterhaus des Dudweiler Rathauses allseits von Bauzäunen, optisch herausgehoben durch rot-weiße Warnbänder, eingerahmt wird.

Das Gebäude mit dem ehemaligem Gefängnis im Erdgeschoß ist also nun selbst  sozusagen „gefangen“. Die Abrissbagger warten anscheinend schon. Das Haus ist bereits zum Abbruch „verurteilt“, auch wenn sich der maßgebende Bebauungsplan (BBP) – jedenfalls nach der Auskunft der Homepage der LHS (Recherche vom 30.05.2021) – noch im Verfahren befindet, also noch gar nicht erlassen ist. Die dortigen Angaben

www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplan_rathausblock_dudweiler

weisen den Bebauungsplan “Rathausblock Dudweiler“ in der sog. Offenlage aus.

Ungeachtet dieses Umstandes sieht es so aus, als ob bereits im Vorfeld der abschließenden Ratsentscheidungen harte Fakten geschaffen werden. So wurden im Plangebiet sowohl das ehemalige Scala-Kino in dem aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts herrührenden Festsaal des früheren Gasthauses „Nassauer Hof“, der sog. Zix`sche Saal mit der auch das spätere Kino prägenden und zugleich akustisch effizienten Kassettendecke und seiner historischen Ostfassade, sowie das zeitlich jüngere Kinogebäude des „Nassauer Hof-Theaters“ gerade abgerissen. Ist der Wegfall des „Klotzes“ des immer unverputzt gebliebenen Nassauer Hoftheaters aus den 1950er Jahren noch ohne Weiteres nachvollziehbar, hätte man sich die Einbeziehung des wesentlich älteren Scala-Kinos im bis vor Kurzem noch erhaltenen historischen Saalbau als Teil eines neuen Einkaufszentrums durchaus vorstellen können. Andernorts werden Architekturpreise für die Umnutzung historischer Gebäude unter moderner baulicher Einbindung und Optimierung verliehen. Diese Option ist ja nun vertan.

Indes besteht derzeit noch die Chance,  zumindest das den Rathaushof nach Süden abschließende „Hausmeisterhaus“ aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts zu erhalten und in die durchaus zu begrüßende städtebauliche Überplanung des Bereichs zwischen der Fußgängerzone im Osten und der Sulzbachtalstraße im Westen einzubeziehen. Dieser das Areal am nördlichen Rand zusammen mit dem Rathaus prägende Bau könnte dann erhalten bleiben.

Was würde es eigentlich verschlagen, den im BBP zugelassenen Gebäudeblock des entlang der Sulzbachtalstraße von einem Investor geplanten Einkaufszentrums mit Studentenwohnungen in den Obergeschossen (Dudweiler Blog hat berichtet) unmittelbar südlich des Haumeisterhauses zu erstellen und mit diesem baulich zu verbinden? Ein jedes solches Zentrum bedarf etwa einer Verwaltungseinheit, die dort einfach unterzubringen wäre. Der im Süden des Plangebietes stehende Bau der „Villa Gustel“ stellt zudem ein städtebauliches Pendant zu dem Hausmeisterhaus dar. Dieser Bau liegt zwar außerhalb des für den BBP gewählten Plangebietes, grenzt aber unmittelbar an. Allgemein fragt man sich auch, warum die städtebauliche Überplanung auf das Plangebiet verengt worden ist. Eine nachhaltige Aufwertung der Dudweiler Mitte erforderte eigentlich die Überplanung des gesamten Areals zwischen Rathaus und Trierer Straße, eine überwiegend eher öde Gewerbebrache. Eine solche Bauleitplanung bietet sich dort bereits lange an, um den Wert der Fußgängerzone und deren rückwärtige Anbindung im Westen zu optimieren. Das scheut die Stadtpolitik aber weiterhin, obgleich sich hier und jetzt die Gelegenheit dazu aufdrängt.

Die bisher geplante Annäherung des nach dem BBP-Entwurf entlang der Sulzbachtalstraße projektierten Bauwerks an das Rathaus im Norden lässt zudem nur eine sehr enge Lücke zum Gebäudeblock des Dudweiler Rathauses zu. Die Rückfront des Rathauses rückt dadurch an die neu geplante blockweise Bebauung – eher schluchtartig – heran, ohne dass hierfür eine nachvollziehbare Notwendigkeit bestünde. Warum kann der Rathausparkplatz nicht weiter als Parkraum und Teil-Grünanlage erhalten bleiben? Damit bliebe zugleich der von der jetzigen Sichtachse von der Sulzbachstraße her durchaus städtebaulich prägende Ausspruch des Dudweiler Rathauses als anerkanntes Denkmal erhalten.

Wie jeder in Dudweiler sehen konnte und im Moment noch kann, ist das „Hausmeisterhaus“ vor nicht allzu langer Zeit von der Landeshauptstadt Saarbrücken mit öffentlichen Mitteln umfassend renoviert worden – und jetzt darf es abgerissen werden. Eigentlich sollte es nach Baustil und langjähriger Funktion als Polizeigefängnis (bis nach dem Krieg) zusammen mit dem Rathaus als Ensemble unter Denkmalschutz stehen.

Hier einige bauliche und historische Anmerkungen zu diesem Haus aus dem Artikel „Dudweiler Denkmäler – Teil 2“ in Band 14 der Historischen Beiträge aus der Arbeit der Dudweiler Geschichtswerkstatt (2016, S. 132, 138):

„Zum Rathausensemble (kein nach dem Denkmalgesetz ausgewiesener Ensembleschutz) gehört das den Rathaushof südlich begrenzende, 1905 erbaute Hausmeisterhaus. Im Portalschmuck des Hauses klingt Jugendstil an (Fachwerkelemente im Quergiebel). Im Untergeschoß des Hauses befanden sich die Gewahrsamszellen des Polizeireviers. Die Zellengitter (jedenfalls in den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts auch noch die Zellentüren) sind heute noch vorhanden. Der frühere – heute zugemauerte – separate Eingang im Ostgiebel des Hauses, dessen Portalschmuck nach dem inzwischen erfolgten Abriss des Nebengebäudes  des Rathauses wieder freigelegt worden ist, bestätigt die Doppelfunktion als (Polizei-) Gefängnis bzw. Haftraum mit eigenem Eingang und zugleich vom Westeingang zugänglicher Wohnung für den Hausmeister in den beiden Obergeschossen des Gebäudes. Die Zellen im Erdgeschoss des Hausmeisterhauses wurden jedenfalls noch bis kurz nach dem 2. Weltkrieg genutzt. Nach einer gegenüber dem Autor erfolgten mündlichen Mitteilung war ein von den amerikanischen Besatzungstruppen inhaftierter, damals jugendlicher Dudweiler HJ-Führer der letzten Kriegstage dort kurzzeitig festgesetzt. Jedenfalls bis in die siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts waren an den Zellenwänden noch Texte und Graffiti von Gefangenen – u. a. in kyrillischer Schrift, also wohl von inhaftierten Kriegsgefangenen oder Fremdarbeitern – sichtbar. Eine Zelle wurde später als Heizungsraum genutzt und eine zum Bad für die darüber liegende Wohnung umgebaut. Die restlichen Räume im Erdgeschoss dienten als Aufbewahrungsraum und Werkstatt des Hausmeisters.“

Und dann noch einige ältere Fotos

Zustand kurz nach dem Abriss der eingeschossigen Erweiterung des Rathauses.
Der zugemauerte separate Eingang zum früheren Gefängnis im Untergeschoss des Hauses.

Fotos: Autor

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