(Pressemitteilung) Priorität liegt auf wichtigen und gefährdeten Verkehrsknotenpunkten Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) ist auf den Winter eingestellt. Die ersten Vorbereitungen für den Winterdiensteinsatz sind bereits in den Sommermonaten erfolgt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Eigenbetriebs haben zum Beispiel die Fahrzeuge entsprechend aufbereitet und die notwendige Streusalzmenge eingelagert. Priorität des ZKE liegt auf wichtigen und gefährdeten Verkehrsknotenpunkten Sobald Schnee und Eis Glätte auf den Straßen verursachen, ist schnelles und effektives Handeln bei jedem Einsatz gefragt. Die Fahrzeuge können allerdings nicht alle Straßen, für die der ZKE zuständig ist, gleichzeitig bedienen.…
Read MoreSchlagwort: Winterdienst
Landeshauptstadt zieht erste positive Bilanz nach Glatteis-Einsätzen
(Pressemitteilung) Weiterhin Gefahr bei Waldbesuchen Die Landeshauptstadt Saarbrücken zieht eine erste positive Bilanz nach den Glatteis-Einsätzen am heutigen Mittwoch, 17. Januar. Nach den eingegangenen Unwetterwarnungen (extremes Glatteis und Eisbruchgefahr) hatte die Landeshauptstadt gestern einen Verwaltungsstab eingerichtet, um mit einer entsprechenden ämterübergreifenden Einsatzplanung die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Saarbrücken zu gewährleisten. Dank einer sorgsamen Vorbereitung in verschiedenen internen Lagebesprechungen liefen die Arbeiten der verschiedenen Einsatzteams heute weitgehend planmäßig. Maßgeblichen Anteil daran hatten die mehr als 220 Kolleginnen und Kollegen, die im städtischen Winterdienst im Einsatz waren. Winterdienst seit 3…
Read MoreBürgerinnen und Bürger müssen Eis und Schnee vor Anwesen räumen
(Pressemitteilung) Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Straßen und Gehwege frei von Eis und Schnee sein müssen. Die meisten Straßen und Gehwege in Saarbrücken unterliegen nicht der Winterdienstpflicht des städtischen Eigenbetriebs. Deshalb sind Bürgerinnen und Bürger selbst dafür verantwortlich, die Abschnitte vor ihren Grundstücken zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Bei akuter Rutschgefahr ist es vorgeschrieben, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen. Räumen und Streuen – das ist zu beachten Eine Reinigungspflicht besteht grundsätzlich immer für die Anliegerinnen und Anlieger, also die Haus-…
Read MoreNochmal Winterdienst
(Pressemitteilung) ZKE: “Bürgerinnen und Bürger müssen Eis und Schnee vor Anwesen räumen.” Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Straßen und Gehwege frei von Eis und Schnee sein müssen. Die meisten Straßen und Gehwege in Saarbrücken unterliegen nicht der Winterdienstpflicht des ZKE. Deshalb sind Bürgerinnen und Bürger selbst dafür verantwortlich, die Abschnitte vor ihren Grundstücken zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Bei akuter Rutschgefahr ist es vorgeschrieben, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen. Räumen und Streuen – das ist zu beachten Eine Reinigungspflicht besteht grundsätzlich…
Read MoreWinterwetter steht vor der Tür
(Pressemitteilung) ZKE ist für den Winter vorbereitet Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) ist auf den Winter eingestellt. Die ersten Vorbereitungen für den Winterdiensteinsatz sind bereits in den Sommermonaten erfolgt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zum Beispiel die Fahrzeuge entsprechend aufbereitet und die notwendige Streusalzmenge eingelagert. Priorität des ZKE liegt auf wichtigen und gefährdeten Verkehrsknotenpunkten Sobald Schnee und Eis Glätte auf den Straßen verursachen, ist schnelles und effektives Handeln bei jedem Einsatz gefragt. Die Fahrzeuge können allerdings nicht alle Straßen, für die der ZKE zuständig ist, gleichzeitig bedienen. Daher führt der ZKE…
Read MoreZKE: Bürger müssen Eis und Schnee vor Anwesen räumen
(Pressemitteilungen) Straßen und Bürgersteige müssen frei von Eis und Schnee sein. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hin. Bürgerinnen und Bürger müssen die Abschnitte vor ihren Häusern reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Falls akute Rutschgefahr besteht, ist eine Reinigung mehrmals täglich vorgeschrieben. Für die Reinigung ist grundsätzlich immer der Anlieger, also im Regelfall der Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Diese müssen vor ihren Grundstücken Eis sofort und Schnee nach Beendigung des Schnellfalls beseitigen und bei Glätte abstumpfende Streumittel (z.B. Sand oder Splitt) streuen. Die Arbeiten können privatrechtlich auch…
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