(Pressemitteilungen) Straßen und Bürgersteige müssen frei von Eis und Schnee sein. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hin. Bürgerinnen und Bürger müssen die Abschnitte vor ihren Häusern reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Falls akute Rutschgefahr besteht, ist eine Reinigung mehrmals täglich vorgeschrieben. Für die Reinigung ist grundsätzlich immer der Anlieger, also im Regelfall der Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Diese müssen vor ihren Grundstücken Eis sofort und Schnee nach Beendigung des Schnellfalls beseitigen und bei Glätte abstumpfende Streumittel (z.B. Sand oder Splitt) streuen. Die Arbeiten können privatrechtlich auch…
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