Bürgerinnen und Bürger müssen Eis und Schnee vor Anwesen räumen

(Pressemitteilung) Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Straßen und Gehwege frei von Eis und Schnee sein müssen. Die meisten Straßen und Gehwege in Saarbrücken unterliegen nicht der Winterdienstpflicht des städtischen Eigenbetriebs. Deshalb sind Bürgerinnen und Bürger selbst dafür verantwortlich, die Abschnitte vor ihren Grundstücken zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Bei akuter Rutschgefahr ist es vorgeschrieben, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen. Räumen und Streuen – das ist zu beachten Eine Reinigungspflicht besteht grundsätzlich immer für die Anliegerinnen und Anlieger, also die Haus-…

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