(Pressemitteilung) Nachrüstpflichten nach dem Kauf Wer einen Altbau kauft, wird in die Pflicht genommen. Denn der bundesweite Energieverbrauch geht zum großen Teil von bestehenden, unsanierten Wohngebäuden aus. Um die Bürger nicht zu überfordern, schreibt die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz bisher nur besonders wirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen vor. Diese kommen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern zur Geltung, wenn sie nach dem Jahr 2002 den Besitzer gewechselt haben. Innerhalb von zwei Jahren muss der neue Eigentümer Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre austauschen. Außerdem müssen zugängliche, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt werden. Auch die obersten…
Read More