Wald “Nördlich Stuhlsatzenhaus” – Rodung vorerst gerichtlich gestoppt

(Pressemitteilung) OVG-Entscheidung gilt vorläufig zur Verfahrenssicherung bis über den laufenden Eilantrag entschieden ist Wie die Bürgerinitiative “Hanni bleibt” mitteilt, konnte sie am 30.9.2024 durch eine Zwischenverfügung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis den vorläufigen Stopp der geplanten Waldrodung im Bereich der Universität des Saarlandes erreichen (Aktenzeichen 2 B 177/24). Die das neben der erhobenen Normenkontrollklage laufende vorläufige Rechtsschutzverfahren sichernde Entscheidung gilt grundsätzlich bis über den Eilantrag entschieden ist. Dazu wird weiter erklärt: >> „Nach monatelangem Einsatz und der Leidenschaft vieler Unterstützer*innen haben wir einen ersten kleinen Erfolg im Gerichtsverfahren ‘Hanni…

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BUND Landesverband Saar läßt BBP “Nördlich Stuhlsatzenhaus” gerichtlich überprüfen

(Pressemitteilung) “Normenkontrollklage zum Erhalt des St. Johanner Stadtwaldes eingereicht“ Dazu erklärt die Bürgerinitiative “Hanni bleibt” : >> Der BUND Landesverband Saar hat am gestrigen Freitag, dem 20.09.2024, in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative “Hanni bleibt” einen Antrag auf Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 “Nördlich Stuhlsatzenhaus” beim zuständigen Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingereicht. Dieser wichtige Schritt wurde durch die finanzielle Unterstützung des NABU Saarbrücken und einer Vielzahl von Spenden aus der Bevölkerung ermöglicht. Um die voraussichtlichen Verfahrenskosten decken zu können bitten die Umweltorganisationen weiterhin um Spenden zur Unterstützung. Ziel der Normenkontrolle und…

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LHS zum Beschluss des Verwaltungsgerichts auf Rückumsetzung des Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz

(Pressemitteilung) OVG beschließt Vollzug der Rückumsetzung von Josef Schun bis 16. April, 12 Uhr, auszusetzen – LHS muss krank gemeldete Beamte amtsärztlich untersuchen lassen Zur Frage der Rückumsetzung des Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz (Dudweiler Blog hat berichtet) erklärt die LHS: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat am Freitagnachmittag, 12. April, entschieden, die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. April, wonach Josef Schun auf seinen bisherigen Dienstposten als Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz rückumzusetzen ist, einstweilen bis zum 16. April, 12 Uhr, auszusetzen. Der Beschluss…

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