Bevorstehende Kontrollen hinsichtlich E-Scootern in St. Ingbert

Ein geparkter E-Scooter

(Pressemitteilung) Die Polizei St. Ingbert kündigt in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen an. Hierzu weist die Polizei auf typische Fehler im Umgang mit E-Scootern hin. So ist die Fußgängerzone nicht für E-Stehroller freigegeben. Das Befahren der Fußgängerzone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld geahndet. Außerdem darf mit einem Elektroroller nur eine Person befördert werden. E-Scooter fallen unter das Pflichtversicherungsgesetz und benötigen daher ein Kennzeichen. E-Scooter dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren. Schnellere Fahrzeuge dürfen nicht als E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

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Geschwindigkeitskontrollen im Saarland: Ankündigung der Kontrollörtlichkeiten

(Polizeimeldung)POL-SL: Geschwindigkeitskontrollen im Saarland / Ankündigung der Kontrollörtlichkeiten und -zeiten: In der Zeit von Montag, 03. Februar 2020, bis Sonntag, 09. Februar 2020, werden durch die saarländische Polizei an nachfolgend aufgeführten Örtlichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt: Montag, 03.02.2020  – Riegelsberg  – L 152 zwischen Nunkirchen und Weiskirchen  – BAB 620 zwischen dem AD Saarbrücken und dem AD Saarlouis Dienstag, 04.02.2020   – Bildstock, Illinger Straße  – Ottweiler –  BAB 8 zwischen der AS Heusweiler und dem AK Neunkirchen Mittwoch, 05.02.2020  – Großrosseln – B 269 im Bereich Lisdorf  – BAB 620 zwischen…

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