Ab 22.12.: 3G-Regelung in Dienstgebäuden des Regionalverbands

(Pressemitteilung) Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Bei Notfällen wird niemand abgewiesen.“ Ab Mittwoch, den 22. Dezember, gilt in den Dienstgebäuden des Regionalverbands die 3G-Regelung. Der Zutritt zu den Innenräumen ist dann nur noch nach Vorlage eines Nachweises über den vollständigen Impfschutz gegen Corona oder mit einer Genesenenbescheinigung nach überstandener Corona-Infektion möglich. Alternativ ist der Zutritt auch nach Vorlage eines negativen Schnelltest-Ergebnisses möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Als sozialer Dienstleister und auch als Arbeitgeber ist es unser Ziel, ein möglichst hohes Schutzniveau für alle Kundinnen…

Read More