Bebauungsplan der LHS „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ für unwirksam erklärt

(Pressemitteilung) OVG des Saarlandes begründet sein Urteil zum Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ >> Nachdem der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2025 ergangenem Urteil (Az.: 2 C 168/24) den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken (Nr. 139.02.00) für unwirksam erklärt und damit im Hauptsachverfahren einem Normenkontrollantrag des BUND Landesverband Saar e.V. entsprochen hat,[1] liegt nun die Begründung des Gerichts vor. Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt: Der Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ weise mehrere schwerwiegende Mängel auf,…

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Oberverwaltungsgericht erklärt Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ für unwirksam

(Pressemitteilung) “Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2025 ergangenem Urteil (Az.: 2 C 168/24) den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken (Nr. 139.02.00) für unwirksam erklärt.“ Dazu wird weiter erklärt: “Das Gericht hat damit im Hauptsacheverfahren einem Normenkontrollantrag des BUND Landesverband Saar e.V. entsprochen. Die Revision wurde vom Senat nicht zugelassen. Unabhängig davon bleibt eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Die Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor. Diese wird zu gegebener Zeit nachgereicht (hierzu erfolgt…

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