Neue Richtwerte für Unterkunftskosten im Regionalverband

(Pressemitteilung) Angemessene Bruttokaltmieten für Bürgergeld- und Sozialhilfe-Empfänger Rückwirkend zum 1. Juni dieses Jahres gelten neue Richtwerte für Unterkunftskosten im Regionalverband Saarbrücken. Dies betrifft alle Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld vom Jobcenter oder eine Sozialhilfe vom Sozialamt beziehen. Neu dabei ist, dass es keine gesonderten Werte mehr für alle zehn Städte und Gemeinden gibt, sondern sich der Regionalverband in zwei Vergleichsräume aufteilt: Der einen Region gehören neben der Landeshauptstadt Saarbrücken auch die Städte Friedrichsthal und Sulzbach sowie die Gemeinden Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied und Riegelsberg an. Die andere Region bildet die Mittelstadt Völklingen gemeinsam…

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Neue Richtwerte für Unterkunftskosten im Regionalverband

(Pressemitteilung) Angemessene Bruttokaltmieten für Bürgergeld- und Sozialhilfe-Empfänger Rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres gelten neue Richtwerte für Unterkunftskosten im Regionalverband Saarbrücken. Dies betrifft alle Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld vom Jobcenter oder eine Sozialhilfe vom Sozialamt beziehen. Grund für die außerplanmäßige Neuberechnung ist eine Änderung der Verwaltungsvorschriften über Zuwendungen zur Wohnraumförderung des Landes. Denn dadurch wurden auch die förderfähigen Wohnflächengrenzen angehoben. Waren bisher für einen Ein-Personen-Haushalt 45 Quadratmeter zugrunde gelegt, so sind nach der Änderung 50 Quadratmeter zu berücksichtigen. Für jede weitere Person kommen nach wie vor zusätzlich 15 Quadratmeter hinzu. Die…

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Angemessene Bruttokaltmieten für Bürgergeld- und Sozialhilfe-Empfänger

(PRessemitteilung) Neue Richtwerte für Unterkunftskosten im Regionalverband Rückwirkend zum 1. Februar dieses Jahres gelten neue Richtwerte für Unterkunftskosten im Regionalverband Saarbrücken. Diese gelten für alle Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld vom Jobcenter oder eine Sozialhilfe vom Sozialamt beziehen. Wie alle Kommunen in Deutschland muss der Regionalverband alle vier Jahre den sogenannten „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“ neu berechnen, der das tatsächliche Mietniveau für Wohnungen des einfachen Standards abbildet. In die Neuberechnung mit eingeflossen sind unter anderem Daten des Jobcenters, Angebotsmieten aus Online-Plattformen sowie Ergebnisse einer Bürgerbefragung und einer Abfrage bei großen Vermieter-Gesellschaften in der Region.Wurden…

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