Bürgerinnen und Bürger müssen Eis und Schnee vor Anwesen räumen

(Pressemitteilung) Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Straßen und Gehwege frei von Eis und Schnee sein müssen. Die meisten Straßen und Gehwege in Saarbrücken unterliegen nicht der Winterdienstpflicht des städtischen Eigenbetriebs. Deshalb sind Bürgerinnen und Bürger selbst dafür verantwortlich, die Abschnitte vor ihren Grundstücken zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Bei akuter Rutschgefahr ist es vorgeschrieben, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen. Räumen und Streuen – das ist zu beachten Eine Reinigungspflicht besteht grundsätzlich immer für die Anliegerinnen und Anlieger, also die Haus-…

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ZKE: Bürger müssen Eis und Schnee vor Anwesen räumen

(Pressemitteilungen)  Straßen und Bürgersteige müssen frei von Eis und Schnee sein. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hin. Bürgerinnen und Bürger müssen die Abschnitte vor ihren Häusern reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Falls akute Rutschgefahr besteht, ist eine Reinigung mehrmals täglich vorgeschrieben. Für die Reinigung ist grundsätzlich immer der Anlieger, also im Regelfall der Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Diese müssen vor ihren Grundstücken Eis sofort und Schnee nach Beendigung des Schnellfalls beseitigen und bei Glätte abstumpfende Streumittel (z.B. Sand oder Splitt) streuen. Die Arbeiten können privatrechtlich auch…

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