Bebauungsplan der LHS „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ für unwirksam erklärt

(Pressemitteilung) OVG des Saarlandes begründet sein Urteil zum Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ >> Nachdem der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2025 ergangenem Urteil (Az.: 2 C 168/24) den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken (Nr. 139.02.00) für unwirksam erklärt und damit im Hauptsachverfahren einem Normenkontrollantrag des BUND Landesverband Saar e.V. entsprochen hat,[1] liegt nun die Begründung des Gerichts vor. Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt: Der Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ weise mehrere schwerwiegende Mängel auf,…

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Oberverwaltungsgericht erklärt Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ für unwirksam

(Pressemitteilung) “Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2025 ergangenem Urteil (Az.: 2 C 168/24) den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken (Nr. 139.02.00) für unwirksam erklärt.“ Dazu wird weiter erklärt: “Das Gericht hat damit im Hauptsacheverfahren einem Normenkontrollantrag des BUND Landesverband Saar e.V. entsprochen. Die Revision wurde vom Senat nicht zugelassen. Unabhängig davon bleibt eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Die Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor. Diese wird zu gegebener Zeit nachgereicht (hierzu erfolgt…

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OVG Saarlouis setzt den Saarbrücker BBP “Nördlich Stuhlsatzenhaus” vorläufig außer Vollzug

(Pressemitteilung) Bürgerinitiative “Hanni bleibt”: “Waldschützer:innen erzielen erneuten Gewinn vor Gericht“ Dazu wird weiter mitgeteilt: >> Die Bürgerinitiative “Hanni bleibt” hat dem geplanten Kahlschlag im Saarland einen kräftigen Riegel vorgeschoben. Mit einem Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis haben die Waldschützer:innen den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 “Nördlich Stuhlsatzenhaus” zu Fall gebracht. Das Gericht setzte den Bebauungsplan, der am 19. März 2024 als Satzung beschlossen wurde, vorläufig außer Vollzug. Diese Entscheidung gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Senats über die eingereichte Normenkontrollklage. Was bedeutet, dass vorerst keine Maßnahmen auf Grundlage dieses Bebauungsplans durchgeführt werden…

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Wald “Nördlich Stuhlsatzenhaus” – Rodung vorerst gerichtlich gestoppt

(Pressemitteilung) OVG-Entscheidung gilt vorläufig zur Verfahrenssicherung bis über den laufenden Eilantrag entschieden ist Wie die Bürgerinitiative “Hanni bleibt” mitteilt, konnte sie am 30.9.2024 durch eine Zwischenverfügung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis den vorläufigen Stopp der geplanten Waldrodung im Bereich der Universität des Saarlandes erreichen (Aktenzeichen 2 B 177/24). Die das neben der erhobenen Normenkontrollklage laufende vorläufige Rechtsschutzverfahren sichernde Entscheidung gilt grundsätzlich bis über den Eilantrag entschieden ist. Dazu wird weiter erklärt: >> „Nach monatelangem Einsatz und der Leidenschaft vieler Unterstützer*innen haben wir einen ersten kleinen Erfolg im Gerichtsverfahren ‘Hanni…

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