(Pressemitteilung) OVG-Entscheidung gilt vorläufig zur Verfahrenssicherung bis über den laufenden Eilantrag entschieden ist Wie die Bürgerinitiative “Hanni bleibt” mitteilt, konnte sie am 30.9.2024 durch eine Zwischenverfügung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis den vorläufigen Stopp der geplanten Waldrodung im Bereich der Universität des Saarlandes erreichen (Aktenzeichen 2 B 177/24). Die das neben der erhobenen Normenkontrollklage laufende vorläufige Rechtsschutzverfahren sichernde Entscheidung gilt grundsätzlich bis über den Eilantrag entschieden ist. Dazu wird weiter erklärt: >> „Nach monatelangem Einsatz und der Leidenschaft vieler Unterstützer*innen haben wir einen ersten kleinen Erfolg im Gerichtsverfahren ‘Hanni…
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