LHS zum Beschluss des Verwaltungsgerichts auf Rückumsetzung des Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz

(Pressemitteilung) OVG beschließt Vollzug der Rückumsetzung von Josef Schun bis 16. April, 12 Uhr, auszusetzen – LHS muss krank gemeldete Beamte amtsärztlich untersuchen lassen Zur Frage der Rückumsetzung des Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz (Dudweiler Blog hat berichtet) erklärt die LHS: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat am Freitagnachmittag, 12. April, entschieden, die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. April, wonach Josef Schun auf seinen bisherigen Dienstposten als Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz rückumzusetzen ist, einstweilen bis zum 16. April, 12 Uhr, auszusetzen. Der Beschluss…

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