LHS erlässt zeitlich begrenzte Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße – einfache Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend

(Pressemitteilung) Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ab sofort bis 5. März Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus gilt ab sofort eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße. In der Zeit von 11 bis 24 Uhr haben Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ab der Kreuzung Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße eine Maske zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist ausreichend. Plakate weisen auf die neue Regelung hin. Sie…

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