(Pressemitteilung) Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Hundehalterinnen und -halter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß entsorgen müssen. Der städtische Eigenbetrieb will damit der Verschmutzung in der Stadt durch liegengelassenen Hundekot entgegenwirken. Problematisch für Grünflächen, Fußgängerinnen und Fußgänger Auf Grünflächen ist Hundekot problematisch, da er in konzentrierter Form Pflanzen schaden kann. Besonders für gehbehinderte und blinde Menschen sowie für Kleinkinder bergen Hundehaufen außerdem ein Unfallrisiko. Wenn die Personen den Kot nicht rechtzeitig wahrnehmen, können sie darauf ausrutschen und in unmittelbare Berührung damit kommen. Kontrollen durch Ordnungsamt und ZKE-Umweltstreife…
Read More