Landeshauptstadt informiert über die Regeln für Blumen und Grabschmuck auf Friedhöfen

Eingang zum Dudweiler Friedhof (Foto: Thomas Braun)

(Pressemitteilung) Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass Blumen, Gestecke, Grablichter, Figuren und sonstige persönliche Gegenstände auf den Friedhöfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden dürfen. Anlass sind wiederholte Ablagen von Gegenständen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche, insbesondere an Rasengräbern, Urnengemeinschaftsanlagen, Urnenpyramiden, Urnenwänden und oberirdischen Grabkammern. Teilweise werden auch angrenzende Rasenflächen, Wege und Pflanzbereiche genutzt. Hierzu gab es in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, da die ungeordneten Ablagen das Erscheinungsbild des Friedhofes beeinträchtigen. Die Stadt nimmt diese Hinweise zum Anlass, die Einhaltung der geltenden Regelungen…

Read More