LHS weist auf Beachtung der neuen EU-Vorgaben für Überweisungen hin

(Pressemitteilungen) Bei Überweisungen an die Stadt: „Landeshauptstadt Saarbrücken” als Empfänger angeben Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die neuen EU-Vorgaben für Überweisungen beachten müssen. Mit der Verordnung zur Einführung der Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr wird seit diesem Oktober ein neues Verfahren angewandt, das die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen erhöhen soll. Ziel ist es, durch einen Abgleich von Empfängernamen und IBAN-Nummer vor Ausführung einer Zahlung sowohl Fehlüberweisungen als auch Betrugsversuche zu vermeiden. Dies führt dazu, dass die Bank Zahlungen nur ausführt, wenn sowohl die IBAN als auch der Empfängername…

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