Regionalverband setzt einrichtungsbezogene Impfpflicht um

(Pressemitteilung)Gesundheitsamt spricht die ersten 17 Tätigkeitsverbote aus Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes verschickt aktuell die ersten 17 rechtskräftigen Bescheide im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sechs der 17 betroffenen Menschen dürfen weiterarbeiten, sofern sie sich täglich testen und konsequent eine FFP2-Maske tragen. Die anderen elf Tätigkeitsverbote treten nach Zustellung ohne Auflagen in Kraft. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein gültiges Bundesgesetz. Wir setzen dies unter sorgfältiger Abwägung zwischen der Systemrelevanz der Mitarbeitenden und dem Infektionsschutz in den Einrichtungen um.“ Das Gesundheitsamt kann nach pflichtgemäßen Ermessen die Wirksamkeit der Tätigkeitsverbote in…

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