(Pressemitteilung) Die Polizei St. Ingbert kündigt in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen an. Hierzu weist die Polizei auf typische Fehler im Umgang mit E-Scootern hin. So ist die Fußgängerzone nicht für E-Stehroller freigegeben. Das Befahren der Fußgängerzone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld geahndet. Außerdem darf mit einem Elektroroller nur eine Person befördert werden. E-Scooter fallen unter das Pflichtversicherungsgesetz und benötigen daher ein Kennzeichen. E-Scooter dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren. Schnellere Fahrzeuge dürfen nicht als E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
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ZKE nimmt Akkus von E-Bikes, E-Scootern und E-Rollern entgegen
(Pressemitteilung) Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hat sein Entsorgungsangebot erweitert. Der städtische Eigenbetrieb nimmt inzwischen auch Batterien aus sogenannten leichten Verkehrsmitteln, also Akkus von E-Bikes, E-Scootern und E-Rollern, in den Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt an. Für die Akkus und Batterien besteht außerdem weiterhin eine Rückgabemöglichkeit überall dort, wo diese erworben wurden, oder direkt beim Hersteller. Akkus und Batterien vor Abgabe herausnehmen Wie bei anderen Elektrogeräten müssen die Batterien oder Akkus aus den Verkehrsmitteln entnommen und separat entsorgt werden. Anliefernde können die Wertstoffe…
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