(Pressemitteilung) Notar Dr. Christian Jülch zu: „Übergeben mit warmer Hand“ Ob eine Zuwendung zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung erfolgen soll, ist sorgfältig abzuwägen. Die Motive, die zu einer Zuwendung führen, sind ebenso vielfältig wie die sich daraus ergebenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. Der Phantasie sind hierbei (fast) keine Grenzen gesetzt. Die Übertragung von Grundbesitz bedarf dabei stets der notariellen Beurkundung. Der Notar steht Ihnen hierbei als hoch qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung und entwirft nach Ihren persönlichen Vorstellungen die entsprechenden Urkunden. Der Vortrag mit Notar Dr. Christian Jülch, findet am Donnerstag, den…
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