Regionalverband: 3G-Regelung und Maskenpflicht in Dienstgebäuden bleiben vorerst bestehen

(Pressemitteilung) Verlängerung der bisherigen Regelungen nach Hausrecht Bis auf Weiteres gilt in den Dienstgebäuden des Regionalverbands weiterhin die 3G-Regelung sowie die Maskenpflicht. Der Zutritt zu den Innenräumen ist damit nur nach Vorlage eines Nachweises über den vollständigen Impfschutz gegen Corona oder mit einer Genesenenbescheinigung nach überstandener Corona-Infektion oder nach Vorlage eines negativen Schnelltest-Ergebnisses möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Außerdem müssen Besucherinnen und Besucher eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten der Gebäude tragen. Für Veranstaltungen des Kulturforums gilt die 3G-Regelung und Maskenpflicht ebenfalls weiterhin. Bei Vorstellungen der…

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Ab 22.12.: 3G-Regelung in Dienstgebäuden des Regionalverbands

(Pressemitteilung) Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Bei Notfällen wird niemand abgewiesen.“ Ab Mittwoch, den 22. Dezember, gilt in den Dienstgebäuden des Regionalverbands die 3G-Regelung. Der Zutritt zu den Innenräumen ist dann nur noch nach Vorlage eines Nachweises über den vollständigen Impfschutz gegen Corona oder mit einer Genesenenbescheinigung nach überstandener Corona-Infektion möglich. Alternativ ist der Zutritt auch nach Vorlage eines negativen Schnelltest-Ergebnisses möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Als sozialer Dienstleister und auch als Arbeitgeber ist es unser Ziel, ein möglichst hohes Schutzniveau für alle Kundinnen…

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LHS informiert: Ab Donnerstag 3G-Regel in allen Ämtern mit Publikumsbereich

(Pressemitteilung) Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass ab Donnerstag, 9. Dezember, in den Innenbereichen aller Ämter mit Publikumsverkehr die 3G-Regel gilt. Voraussetzung für den Zutritt ist demnach die Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes. Die Regelung gilt für alle Ämter der Landeshauptstadt mit Publikumsbereichen, zum Beispiel in den Bürgerämtern, im Standesamt, Ordnungsamt, Stadtsteueramt, Stadtarchiv, Bauaufsichtsamt und bei der Stadtkasse, im Amt für Kinder und Bildung sowie im Amt für Gesundheit,…

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