Saarbrücker Zoo passt 2G-plus-Regel an

(Pressemitteilung) Nachweis über Auffrischungsimpfung ab heute ausreichend Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass der Saarbrücker Zoo seine Einlassbedingungen für den Zutritt nach der 2G-plus-Regel ab Samstag, 11. Dezember, anpasst. Dann ist ein Impfnachweis in Verbindung mit einem Nachweis über die erfolgte Auffrischungsimpfung ausreichend. Ein negativer Test wird nicht mehr benötigt. Die Anpassung ergibt sich aus der geänderten aktuellen Rechtsverordnung des Landes. Ohne eine Auffrischungsimpfung gilt weiterhin die gewohnte 2G-plus-Regel. Demnach ist für alle Gäste ab 18 Jahren der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes…

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Ab 2. Dezember in Teilen der Saarbrücker City: Beim Verzehr von Speisen und Getränken gilt flächendeckend 2G

(Pressemitteilung) Allgemeinverfügung für Innenstadtbereich verschärft – Maskenpflicht besteht weiterhin Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage und der von der Landesregierung beschlossenen Verschärfungen der Corona-Regeln passt die Landeshauptstadt Saarbrücken ihre Allgemeinverfügung für den Innenstadtbereich an. Sie tritt am Donnerstag, 2. Dezember, in Kraft. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht weiterhin. Zum Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden. In diesem Fall gilt auch abseits der Außengastronomie und aller Stände des Christkindlmarktes flächendeckend die 2G-Regel. Die Maskenpflicht und die 2G-Regel gelten in folgenden Bereichen:  Reichsstraße (ab den Saarbahngleisen)…

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