(Pressemitteilung) Die Polizei St. Ingbert kündigt in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen an. Hierzu weist die Polizei auf typische Fehler im Umgang mit E-Scootern hin. So ist die Fußgängerzone nicht für E-Stehroller freigegeben. Das Befahren der Fußgängerzone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld geahndet. Außerdem darf mit einem Elektroroller nur eine Person befördert werden. E-Scooter fallen unter das Pflichtversicherungsgesetz und benötigen daher ein Kennzeichen. E-Scooter dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren. Schnellere Fahrzeuge dürfen nicht als E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Bevorstehende Kontrollen hinsichtlich E-Scootern in St. Ingbert
