Stadtpolitik – Mal nachgeschaut: Hebesatz Grundsteuer B im Haushalt 2026 soll deutlich steigen

(Bericht) Verwaltung schlägt den Saarbrücker Räten für die Grundsteuer B in 2026 einen Hebesatz in Höhe von 840 % vor

Nachdem die FDP-Stadtratsfraktion vor einigen Tagen in einer Pressemitteilung [Dudweiler Blog hat berichtet] – ohne konkrete Zahlen zu nennen – auf die von der Saarbrücker Stadtverwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuern im Haushaltsvorschlag für 2026 hingewiesen hat, erlaubt ein Blick in die derzeit im Ratsinformationssystem der LHS (unter www.saarbruecken.de) alleine noch einsehbare Vorlage für die Anhörung des Bezirksrats Mitte erste Zahlenangaben. Auffallend ist, dass danach für die Grundsteuer B eine Festlegung des Grundsteuerhebsatzes auf 840 % erfolgen soll.

Für das laufende Jahr 2025 gilt nach der Grundsteuerreform ausweislich www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/grundsteuer (Abruf 07.11.2025):

Welche Grundsteuerarten gibt es?

  • Grundsteuer A: Sie gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
    Für die Grundsteuer A gilt 2025 ein Hebesatz von 275 Prozent.
  • Grundsteuer B: Sie gilt für bebaute und unbebaute, gewerbliche und private Grundstücke.
    Für die Grundsteuer B gilt 2025 ein Hebesatz von 611 Prozent.”

Dem Entwurf der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2026 (vgl. https://www.saarbruecken.de/rathaus/stadtpolitik/ratsinformationssystem – Bezirksrat Mitte – öffentliche / nichtöffentliche Sitzung Nr. 15 (2024-2029) – 13.11.2025 – TOP 03 – Haushaltssatzung 2026; hier: Anhörung der Bezirksräte nach § 73 KSVG – Anlage 1 VWT 1341 25 Haushaltssatzung 2026 zur dortigen Verwaltungsvorlage) ist dazu folgendes zu entnehmen:

“§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 275 v.H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 840 v.H.”

Während der Hebesatz für die Grundsteuer A unverändert bleiben soll, wird für die Grundsteuer B eine eklatante Erhöhung des Hebesatzes vorgeschlagen, über die der Stadtrat nach Anhörung aller Bezirksräte und der noch ausstehenden Beratung des Finanz- und Liegenschaftsausschusses, der dazu in nicht öffentlicher Sitzung tagt, im Rahmen der in der Sitzung am 2. Dezember vorgesehenen Haushaltsberatungen entscheiden soll.

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