(Pressemitteilung) “Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2025 ergangenem Urteil (Az.: 2 C 168/24) den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken (Nr. 139.02.00) für unwirksam erklärt.“
Dazu wird weiter erklärt: “Das Gericht hat damit im Hauptsacheverfahren einem Normenkontrollantrag des BUND Landesverband Saar e.V. entsprochen.
Die Revision wurde vom Senat nicht zugelassen. Unabhängig davon bleibt eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
Die Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor. Diese wird zu gegebener Zeit nachgereicht (hierzu erfolgt dann eine gesonderte Mitteilung).
Bereits mit Beschluss vom 30. Januar 2025 (Az.: 2 B 177/24) hatte das OVG den Bebauungsplan vorläufig bis zur Rechtskraft einer Entscheidung des Senats über den vom Antragsteller in der Hauptsache gestellten Normenkontrollantrag außer Vollzug gesetzt. …”
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