Tag der Deutschen Einheit – Keine Drohnen über den Veranstaltungsbereichen des Bürgerfestes

(Pressemitteilung) Flugverbotszone beim Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken vom 2. bis 4. Oktober – Ausnahme: Mehrere polizeiliche Drohnen im gesamten Innenstadtbereich der Landeshauptstadt sowie im Umfeld des Deutsch-Französischen-Garten eingesetzt

Im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken wurde durch das Bundesministerium für Verkehr eine Flugverbotszone für die Veranstaltungsbereiche in der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie der Gemeinde Mettlach eingerichtet. In der Landeshauptstadt Saarbrücken gilt diese in den Tagen vom 2. Oktober 2025, 06:00 Uhr bis zum 4. Oktober 2025, 23:59 Uhr. Der genaue Geltungsbereich kann dem beigefügten Kartenmaterial entnommen werden. Die Flugverbotszone im Bereich Mettlach gilt am 2. Oktober 2025 von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Polizei gibt dazu wichtige Hinweise (Hervorhebungen durch DudBlog): “Die Einrichtung der Flugverbotszone dient zum einen der Risikominimierung möglicher unkontrollierter Flugbewegungen, die eine Gefährdung der Gäste und Veranstaltungsteilnehmer/innen mit sich bringen könnte. Zum anderen ermöglicht sie eine ungestörte Durchführung der Feierlichkeiten.

Weiterhin hat die Landeshauptstadt Saarbrücken eine Allgemeinverfügung für den Zeitraum von Donnerstag, 02. Oktober 2025, 08:00 Uhr bis zum Sonntag, 05. Oktober 2025, 02:00 Uhr erlassen, wonach das Mitführen jeglicher unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen) und/oder einer entsprechenden Fernbedienung auf dem Veranstaltungsgelände ohne behördliche Genehmigung verboten sind! Der genaue Wortlaut sowie das dazugehörende Kartenmaterial steht auf der Internetseite der Landeshauptstadt Saarbrücken unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.saarbruecken.de/rathaus/stadtverwaltung/bekanntmachungen/oeffentlich
e_bekanntmachungen/bekanntmachungen_detail/article-68d6a2c26ad35

Eine gleichlautende Allgemeinverfügung über das Mitführverbot von Drohnen wurde
auch durch die Gemeinde Mettlach erlassen. Diese kann ebenso wie das
dazugehörende Kartenmaterial auf der dortigen Homepage unter folgendem Link
eingesehen werden:

https://www.mettlach.de/allgemeinverfuegung-anlaesslich-der-zentralen-feierlichk
eiten-zum-tag-der-deutschen-einheit-vom-02-10-2025-bis-03-10-2025/

Der Schutz der Veranstaltung, der Besucherinnen und Besucher, der geladenen
Gäste sowie aller Einsatzkräfte hat hier oberste Priorität.

Die Polizei weist darauf hin, dass alle nicht angemeldeten Fluggeräte,
insbesondere Drohnen, während des Events durch die Polizei detektiert und bei
Zuwiderhandlung umgehend zu Boden gebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Flugverbotszone
eine Straftat gem. § 62 LuftVG darstellen und konsequent verfolgt und geahndet
werden.

Wichtige Hinweise an Luftfahrzeugführerinnen bzw. Luftfahrzeugführer:

   – Das Fliegen von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und
     Flugmodellen im Veranstaltungsbereich ist untersagt.
   – Nur angemeldete und genehmigte Flüge dürfen gem. Genehmigung
     stattfinden.
   – Verstöße gegen die eingerichtete Flugverbotszone werden durch
     die Polizei erkannt und entsprechend strafrechtlich verfolgt.
   – Die Polizei bittet alle Besitzer von unbemannten Fluggeräten
     (wie Drohnen und Flugmodellen), sich an die Vorgaben zu halten,
     um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Ferner werden ab dem 30. September 2025 bis 5. Oktober 2025 mehrere polizeiliche
Drohnen im gesamten Innenstadtbereich der Landeshauptstadt sowie im Umfeld des
Deutsch-Französischen-Garten eingesetzt. Zusätzlich kommt es am 2. Oktober 2025
zum Einsatz von polizeilichen Drohnen im Bereich der Gemeinde Mettlach.


Die Polizei bedankt sich für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der
Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen.

Gemeinsam können wir einen sicheren und friedlichen Tag der Deutschen Einheit
feiern.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Polizei Saarland jederzeit
zur Verfügung.”

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