(Pressemitteilung) Neue Bezahlfunktion im virtuellen Bürgeramt und Online-Anhörung bei Ordnungswidrigkeiten
Mit neuen Service-Angeboten beim Bürgeramt und beim Ordnungsamt treibt die Landeshauptstadt Saarbrücken die Digitalisierung der Verwaltung weiter voran.
Mehr Dienstleistungen im virtuellen Bürgeramt durch neue Bezahlfunktion
Im virtuellen Bürgeramt der Landeshauptstadt Saarbrücken gibt es jetzt eine integrierte Bezahlfunktion. Das ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, auf diesem Weg nun mehr Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen unter anderem die Beantragung von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauskünften und Meldebescheinigungen oder die Anforderung der steuerlichen Identifikationsnummer.
Die Landeshauptstadt hat das virtuelle Bürgeramt im Frühjahr 2024 als neuen Onlinedienst eingeführt: Anliegen können bequem von zuhause aus per Video-Anruf mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern geklärt werden. So bleibt die persönliche Beratung erhalten, während der Gang zum Bürgeramt entfällt. Von Beginn an wurde dieses Angebot sehr gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen. Zum Start des Pilotprojekts konnten zunächst gebührenfreie Dienste wie etwa Meldeangelegenheiten in Anspruch genommen werden.
Interessierte benötigen für die Nutzung von Dienstleistungen im virtuellen Bürgeramt lediglich ein internetfähiges Endgerät, um online einen Termin zu buchen. Die Terminbestätigung enthält dann einen Link, über den das virtuelle Bürgeramt zum vereinbarten Zeitpunkt aufgerufen werden kann. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Die Plattform ermöglicht es, Dateien auszutauschen und sogar digitale Unterschriften zu leisten, so dass Anliegen abschließend bearbeitet werden können.
Neben dem virtuellen Bürgeramt stehen Bürgerinnen und Bürgern diverse weitere Onlinedienste, insbesondere im Bereich der Kfz-Zulassung, zur Verfügung.
Termine für das virtuelle Bürgeramt können online unter https://terminvergabe.saarbruecken.de/ oder telefonisch über das Servicecenter der Stadtverwaltung unter +49 681 9050 vereinbart werden.
Online-Anhörung bei Ordnungswidrigkeiten
Im Bereich des Ordnungsamtes gibt es jetzt die Möglichkeit der Online-Anhörungen bei Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, erhält der oder die Betroffene vom Ordnungsamt der Landeshauptstadt einen Anhörungsbogen, der die Option bietet, sich selbst zum Sachverhalt zu äußern. Letzteres kann jetzt auch online abgewickelt werden.
Dazu werden Zugangsdaten auf den Anhörungsbogen abgedruckt, mit denen sich Betroffene im entsprechenden Portal einloggen können. Alternativ kann zur Anmeldung auch ein QR-Code gescannt werden. Es ist dann unter anderem möglich, sich generell zu einem Sachverhalt zu äußern, Angaben zu Verantwortlichen zu machen, Einblick in das jeweilige Ordnungswidrigkeitsverfahren zu erhalten sowie etwa bei Verstößen im fließenden Verkehr Beweisbilder einzusehen und eigene Dokumente hochzuladen. Nutzerinnen und Nutzer können zwischen 15 Sprachen wählen.