(Pressemitteilung) Bundeswahlleiterin: Briefwahl sollte jetzt beantragt werden
Die Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist auch
per Briefwahl möglich, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder
möchte. Wie die Bundeswahlleiterin weiter mitteilt, sollte der Antrag auf
Briefwahl so schnell wie möglich gestellt werden, damit die dafür
erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen. Durch die vom Grundgesetz
vorgegebene Frist für eine vorgezogene Neuwahl sollten die Briefwahlunterlagen
in der Regel von den Wahlämtern den jeweiligen Postdienstleistern bis zum 10.
Februar 2025 übergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage
erreichen.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der
Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG der Bundeswahlleiterin Nr. W14 vom 06.02.2025
