(Pressemitteilung) Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Hundehalterinnen und -halter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß entsorgen müssen.
Der städtische Eigenbetrieb will damit der Verschmutzung in der Stadt durch liegengelassenen Hundekot entgegenwirken.
Problematisch für Grünflächen, Fußgängerinnen und Fußgänger
Auf Grünflächen ist Hundekot problematisch, da er in konzentrierter Form Pflanzen schaden kann. Besonders für gehbehinderte und blinde Menschen sowie für Kleinkinder bergen Hundehaufen außerdem ein Unfallrisiko. Wenn die Personen den Kot nicht rechtzeitig wahrnehmen, können sie darauf ausrutschen und in unmittelbare Berührung damit kommen.
Kontrollen durch Ordnungsamt und ZKE-Umweltstreife
Wer in Saarbrücken mit seinem Hund Gassi geht, muss immer Tüten oder Beutel mitführen, um den Hundekot zu entfernen. Sie sind auf Verlangen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZKE-Umweltstreife oder des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) vorzuzeigen.
Falsche Entsorgung kostet mindestens 75 Euro Bußgeld
Laut Saarbrücker Polizeiverordnung müssen Hundehalterinnen und -halter Verunreinigungen, die ihre Tiere verursachen, direkt beseitigen. Die falsche Entsorgung der Hinterlassenschaften ist eine Ordnungswidrigkeit, die der KOD oder die Umweltstreife mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro ahnden können.
Hundekotbeutel nicht in der Natur oder im Gully entsorgen
Benutzte Beutel gehören in den nächsten öffentlichen Abfalleimer oder zuhause in die Restmülltonne. Auf keinen Fall dürfen sie in der Natur oder im Gully entsorgt werden. Dort verschmutzen sie die Landschaft und verstopfen die Kanalisation.
Weitere Informationen
Unter www.zke-sb.de/sauberistschoener gibt es einen ausführlichen Flyer zum Thema Hunde in der Stadt und weitere Informationen zu der Sauberkeitskampagne.