Weiter Protest gegen Rodungspläne „Nördlich Stuhlsatzenhaus”

(Pressemitteilung) Einladung zum Benefizkonzert zur Finanzierung einer Klage von Bürgerinitiative “Hanni Bleibt”

Dazu wird mitgeteilt: >> Am Freitag, dem 30.08.2024, lädt die Bürgerinitiative “Hanni Bleibt” zu einem Benefizkonzert in die Jugendkirche eli-ja ab 19 Uhr ein. Der Eintritt erfolgt auf Spendenbasis zur Finanzierung einer Klage zur Rettung des Hanni-Walds vor Rodung.

Das Musikprogramm wird von lokalen Künstler:innen gestaltet und deckt viele Genres ab, so dass für jeden Musikgeschmack etwas dabei sein wird, von Klassik, Pop und Folk. Weitere Informationen zum Konzert sind zu finden auf: https://kurzelinks.de/HanniKonzert

Die Forderung der Bürgerinitiative „Hanni Bleibt” an die Landeshauptstadt Saarbrücken, die Rodungspläne laut Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus” zu stoppen, führten bislang nicht zu einem Umdenken der politisch Verantwortlichen. Daher wählt die Bürgerinitiative nun den rechtlichen Weg, um die Rodungspläne gerichtlich zu verhindern.

Im Offenen Brief vom 26.7., lud die BI für Samstag, 31.8, erneut zu einem Waldspaziergang durch den Hanni-Wald ein. Zu diesem Termin waren führende Politiker:innen auf Kommunal- und Landesebene angesprochen (s.a. https://hanni-bleibt.de/wp-content/uploads/2024/08/Offener-Brief-an-die-Politik-von-Hanni_bleibt-1.pdf)

Die Bürgerinitiative kritisiert weiterhin, dass der Hanni-Wald auf Vorrat gerodet werden soll, obwohl das betroffene Waldstück aus vielerlei Gründen besonders schützenswert ist. So gehören die teils wohl über 200 Jahre alten Buchen zu den letzten 3% des saarländischen Waldes, der älter als 160 Jahre ist und sind zudem ungewöhnlich gesund.

Des Weiteren unterliegt dieses Waldgebiet einer Vielzahl von besonderen Schutzstatuten. Somit ist es durch eine 6 km entfernte „Ausgleichsfläche” auf grüner Wiese nicht zu kompensieren. Zumal die Flächenversiegelung letztlich nach aktuellem Plan gar nicht ausgeglichen wird.

Und nicht zuletzt wird bemängelt, dass die Umweltverträglichkeitsgutachten, welche 2018 und 2023 erstellt wurden, die Anwesenheit einer Vielzahl von planungsrelevanten Tierarten grundsätzlich ausschlossen, ohne dass dies geprüft wurde. <<

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